Fiskurios
22. September 2026

Youtuberin trifft Kammerumlage

Die Wirtschaftskammer forderte von einer Youtuberin eine jährliche Grundumlage von 400 €. Die Musikerin aus Niederösterreich argumentierte, sie sei künstlerisch tätig und unterliege nicht der Gewerbeordnung. Der Verwaltungsgerichtshof sah das anders: Die abrufbaren Musikvideos stellen einen entgeltlichen „audiovisuellen Mediendienst“ dar. Zwar liegt kein klassisches Gewerbe eines „Unternehmens des drahtlosen Nachrichtenverkehrs“ vor, die Tätigkeit gilt jedoch als „sonstige Dienstleistung“ im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes.

Die Folge: Die Kammerumlage war fällig. Zu ihren Followern gesellte sich damit ein weiterer regelmäßiger Begleiter: die Wirtschaftskammer. 

impuls plus*

Aktuelle Themen