Fiskurios
19. Februar 2021

WC-Pause auf dem Heimweg

Ein Lehrer einer Polizeischule klagte die Unfallversicherung auf Anerkennung seines Unfalls als Wegunfall im Dienst und auf Gewährung einer Versehrtenrente.

Was war passiert? Der Kläger fuhr nach Dienstende mit seinem Privat-PKW nach Hause, hielt unterwegs in einem Waldstück das Auto an und begab sich einige Meter zur Verrichtung der Notdurft ins Gebüsch. Dabei schlug ihm ein Ast ins linke Auge und er erlitt eine bleibende Verletzung.

Alle Instanzen bis zum OGH wiesen die Klage mit folgender Begründung als unzulässig zurück: Verhaltensweisen, die der Verletzte aus persönlichen (privaten) Gründen gesetzt hat, fallen nicht unter den Schutz der Unfallversicherung (zB wie Essen und Trinken, Einkauf von Lebensmitteln, Körperpflege, Schlafen sowie die Verrichtung der Notdurft).

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