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Steuern
4. Dezember 2023

Was bringt das neue Jahr?

Steuerlich tut sich kommendes Jahr einiges Positives. Wir fassen zusammen:

Erhöhung der Steuerstufen

Bereits zum zweiten Mal federt die Bundesregierung die kalte Progression ab. Die Tarifstufen und die Absetzbeträge werden merklich angehoben. Seite 3

Senkung der Steuersätze

Nun greift der letzte Teil der ökosozialen Steuerreform für die Stufe drei der Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer:

 

ESt (3. Stufe)

KÖSt

2022

42 %

25 %

2023

41 %

24 %

2024

40 %

23 %

Homeoffice

Die Homeoffice-Pauschale und die Absetzbarkeit für ergonomische Büromöbel bleiben nun unbefristet.

Zuschuss für Kinderbetreuung

Arbeitgeber können ab 2024 bis zu 2.000 € steuerfrei zuschießen für Kinder bis 14 Jahre (bisher 1.000 € für Kinder bis 10 Jahre). Außerdem ist nun ein Kostenersatz erlaubt, d.h. es muss nicht direkt an den Kindergarten, Hort etc. überwiesen werden.

9,7 % Erhöhung von Sozialleistungen

Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studien- und Schülerbeihilfe.

Senkung Arbeitslosenbeitrag: – 0,1 %

Senkung von 6,0 auf 5,9 %.

Senkung GmbH-Stammkapital

Hier ist eine Herabsetzung von 35.000 auf 10.000 € ab 2024 geplant.

Flexible Kapitalgesellschaft

Die neue flexible Rechtsform sollte es bereits ab November 2023 geben. Derzeit fehlt aber nach zahlreichen kritischen Stellungnahmen die finale Umsetzung.

Start-Up Mitarbeiterbeteiligung

Ist ebenfalls noch nicht beschlossen. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 6.

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