Umsatzsteuer
30. November 2020

Innergemeinschaftlicher Versandhandel

Die schon ab Juli 2020 vorgesehene Abschaffung der Lieferschwellen für Versandhändler wurde auf Juli 2021 verschoben. Bisher gilt ja: Solange die jeweilige Lieferschwelle (z.B. für Importe nach Österreich 35.000 € pro Jahr) nicht überschritten wird, sind Versandhandelsgeschäfte an Private innerhalb der EU im Land des Versenders umsatzsteuerpflichtig. Ab Juli 2021 ist Umsatzsteuerpflicht generell im Bestimmungsland gegeben. Der One-Stop-Shop (EU-OSS) bietet aber die Möglichkeit, ausländische Umsatzsteuern in nur einem einzigen Mitgliedsland zu erklären.

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