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Dienstnehmer
16. März 2021

Homeoffice nun endlich gesetzlich geregelt

Nach einem Jahr Corona wird Homeoffice gesetzlich geregelt. Während die arbeitsrechtlichen Bestimmungen noch beschlossen werden müssen, sind die steuerlichen bereits fix.

Arbeitsrecht

  • Das Homeoffice muss sich in der eigenen Wohnung, am Nebenwohnsitz oder bei nahen Angehörigen bzw. Lebensgefährten befinden.
  • Home-Worker brauchen eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Beendigung ist aus wichtigem Grund von beiden Seiten mit Ein-Monats-Frist möglich.
  • Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die Angehörige oder Haustiere verursacht haben.
  • Der Arbeitsinspektor darf private Wohnungen ohne Zustimmung nicht betreten.
  • Unfälle im Homeoffice gelten als Arbeitsunfälle (wie seit Beginn Corona).
  • Der Arbeitgeber muss digitale Arbeitsmittel wie Internet und auch Hardware bereitstellen oder angemessen ersetzen (ist auch pauschal möglich).

Lohnsteuer, Werbungskosten

Digitale Arbeitsmittel (IT-Hardware, Datenverbindung):

  • Werden sie zur Verfügung gestellt, stellen sie keinen abgabenpflichtigen Sachbezug dar.
  • Wenn die tatsächlichen Kosten ersetzt oder mit einer Pauschale von 3 € pro im Homeoffice verbrachten Tag abgegolten werden, sind maximal 300 € pro Jahr nicht steuerbar.
  • Die Differenz zum Pauschale ist unter den Werbungskosten absetzbar.

Ergonomische Büromöbel

Sie sind als Werbungskosten bis 300 € ab 26 Homeoffice-Tagen pro Jahr absetzbar.

Tipp: Der Wert 2021 kann auch auf 2020 und 2021 mit je 150 € aufgeteilt werden.

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