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23. September 2019

Home-Office: Was muss man beachten?

Die Flexibilisierung der Arbeitswelt ist unaufhaltsam: bezüglich Arbeitszeit, aber auch beim Arbeitsort.

Home-Office Arbeit ist durch die zunehmende Digitalisierung enorm begünstigt. Im Idealfall ergibt sich eine Win-Win-Situation: einerseits geringere Kosten und motivierte Mitarbeiter, andererseits keine Wegzeiten und ein hohes Maß an Zeitautonomie.

Grundsätzlich gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für das Arbeiten im Betrieb – es sind also auch Arbeitsaufzeichnungen zu führen. Mit der Einschränkung, dass nur die Anzahl der gearbeiteten Stunden pro Tag festzuhalten sind.

In einer Home-Office Vereinbarung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Wer führt die Arbeitszeitaufzeichnungen?
  • Welche sonstigen Berichts- und Meldepflichten bestehen?
  • Wer stellt die Arbeitsmittel zur Verfügung?
  • Wer sorgt für Wartung und Reparatur der Arbeitsmittel? Wenn der Arbeitgeber Arbeitsmittel stellt, haftet er auch dafür, dass sie den ergonomischen Ansprüchen und dem Stand der Technik entsprechen. Gewährt der Arbeitgeber pauschale Spesenersätze, dann sind diese voll steuerpflichtig. Die Arbeitnehmer können aber nachgewiesene Kosten für ihre berufliche Tätigkeit beim Finanzamt steuerlich geltend machen.
  • Wie wird Datenschutz und Daten­sicherheit gewährleistet? Der Arbeitgeber hat einerseits dafür zu sorgen, dass betriebliche und personen­bezogene Daten geschützt werden, er muss aber auch die Privatsphäre seiner Dienstnehmer schützen.
  • Für Gesundheitsschutz ist auch bei Home-Office der Arbeitgeber verantwortlich. Ob ein Arbeitsunfall vorliegt hängt davon ab, wo der Unfall passiert ist: im Home-Office oder im privaten Wohnbereich.
  • Muss der Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten im Betrieb des Arbeitgebers anwesend sein?
  • Können kurzfristig dringende Anwesenheiten im Betrieb (etwa für Meetings) angeordnet werden?
  • Gibt es Kostenersatz (etwa Kilometergelder) für Fahrten in den Betrieb?
  • Kann die Home-Office Vereinbarung vom Arbeitgeber einseitig widerrufen werden? Muss dann der Arbeitnehmer im Betrieb arbeiten?

Weitere wichtige Eckpunkte:

  • Wann muss der Arbeitnehmer jedenfalls erreichbar sein (Kernzeit)?
  • Wie werden Arbeitspausen geregelt?
  • Sollen zur Vermeidung von Zuschlägen Arbeiten in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen generell verboten sein?
  • Sinnvollerweise wird das Arbeiten zu Hause zumeist mit Gleitzeit verknüpft sein. Diese muss in jedem Fall aber schriftlich vereinbart werden.
  • Festlegung der Gleitzeitperiode: diese kann (je nach Kollektivvertrag) auf bis zu einem Jahr ausgedehnt werden.
  • Maximales Ausmaß des Übertrags von Zeitguthaben und -schulden in die nächste Gleitzeitperiode: je höher die übertragbaren Zeitguthaben, desto geringer wird die Notwendigkeit, am Ende der Gleitzeitperiode Überstunden (mit Zuschlägen) ausbezahlen zu müssen. Die maximal gesetzlich zulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit stellt die Obergrenze für die Festlegung des Ausmaßes von übertragbaren Zeitguthaben dar.
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