Steuern
23. September 2019

Pauschalierungen sparen Zeit und Geld

Keine Belege? Keine Ausgaben? Dann ist wahrscheinlich eine Pauschalierung
für Sie interessant. Wir geben einen Überblick:

Basispauschalierung

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Vorjahresumsatz max. 220.000 €

  • 6 % (max. 13.200 €) bei kaufmännischer oder technischer Beratung, für Geschäftsführer über 25 %, bei vermögensverwaltender, schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender und erzieherischer Tätigkeit

  • 12 % (max. 26.400 €) für alle anderen

  • Weiters absetzbar: Rohstoffe, Löhne, Fremdlöhne für die Leistungserstellung, eigene Pflichtversicherung

  • Reisekosten sind Durchlaufposten

  • Vorsteuern: Pauschale von 1,8 % des Nettoumsatzes (max. 3.960 €) möglich.

GewerbePauschalierungen

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner in einem aus 54 Gewerbezweigen (Liste siehe wko.at)

  • zwischen 5,2 und 20,7 %

  • Weiters sind absetzbar: wie bei Basispauschalierung und noch einige mehr (z.B. Abschreibung, Miete, Energie, Telefon)

Weitere Ausgabenpauschalierungen

  • Handelsvertreter und ähnliche: 12 % des Provisionsumsatzes (max. 5.825 €)

  • für Gastgewerbe: 10 % Grundpauschale, 2 % Mobilitätspauschale,
    8 % Energie- und Raumpauschale

  • für Lebensmittel und Gemischtwarenhandel: Gewinn pauschal 3.630 € zuzüglich 2 % der Einnahmen inkl. USt

  • für Drogisten: 12 % Betriebsausgabenpauschale

Pauschalen für Arbeitnehmer

  • Werbungskostenpauschale: 132 €

  • Berufsgruppenpauschale: Artisten, Schauspieler, Journalisten, Musiker, Forstarbeiter, Berufsjäger, Hausbesorger, Heimarbeiter, Vertreter, Stadt-, Gemeinde-, oder Ortsvertretung, Expatriates

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