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Steuern
30. November 2020

Wirte in der Krise

Die Gastronomie zählt zu den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Wer gerade den Lockdown 1 überwunden hat, ist nun wieder frisch vom Lockdown 2 betroffen. Die Regierung verspricht unbürokratischen Ersatz von 80 % des November-Umsatzes 2019.

Wirtshaus-Paket

Schon vor dem zweiten Lockdown hat die Regierung ein Paket zur Unterstützung der geplagten Gastronomie mit folgenden Inhalten geschnürt:

  • Anreiz zur Konsumation durch erleichterte Absetzbarkeit von Geschäftsessen. Zwischen 1.7. und 31.12.2020 kann man 75 statt 50 % der Bewirtungskosten für Geschäftsfreunde absetzen.
  • Anhebung der Grenzwerte der steuerfreien Gutscheine für Mitarbeiter ab 1.7.2020: Die Werte betragen nun für Kantine und Gaststätte 8,00 €
    (statt 4,40 €) und für Lebensmittelgutscheine 2,00 € (statt 1,10 €).
  • Schaumweinsteuer: auf null gesetzt.
  • Umsatzsteuer für Gastronomie und Hotellerie auf 5 % reduziert. Begünstigt sind kalte und warme Speisen und offene Getränke, nicht aber handelsüblich verpackte Waren und verschlossene Getränke wie z.B. eine Getränkedose. Wird abgeholt oder geliefert, müssen die Speisen angerichtet sein.

Eine Verlängerung der Maßnahmen wurde bereits angekündigt.

Umsatzersatz im Lockdown 2

Für den zweiten Lockdown wurde rasche und unbürokratische Hilfe für schwer betroffene Betriebe in Höhe von 80 % des November-Umsatzes von 2019 versprochen. Achtung: Der Antrag ist nach derzeitigem Stand bis 15. Dezember 2020 über FinanzOnline zu stellen. Wir unterstützen Sie gerne.

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