International
16. März 2021

Wie versteuere ich ausländische Fonds?

Ausländische Fonds unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Dabei sind nicht nur ausgeschüttete Dividenden und Zinsen steuerpflichtig, sondern auch thesaurierte Gewinne sowie  Substanzgewinne.

Meldefonds

Diese sind zum öffentlichen Vertrieb im Inland zugelassen. Der Nachweis der Erträge wird vom Fonds an die Österreichische Kontrollbank (ÖKB) gemeldet. Besitzer eines ausländischen Depots müssen die Erträge selbst versteuern. Tipp: Die relevanten Werte sind seit Kurzem übersichtlich auf der Website der ÖKB mit der ISIN-Nummer des Fonds abrufbar:

my.oekb.at > Kapitalmarkt Services Datenangebot > Steuerdaten zu Fonds

Nichtmeldefonds (Schwarze Fonds)

Hier wird der Ertrag pauschal nach folgender Formel ermittelt: 90 % des Jahres-Wertzuwachses aber mind. 10 % des Jahres-Endwertes. Davon fallen dann 27,5 % KESt an. Somit zahlt man zumindest 2,75 % vom Fondswert an Steuern pro Jahr! Der Pauschalermittlung entgeht man nur durch eine Selbstmeldung, die sich nur bei hohen Beträgen auszahlt.

Fazit: Ein Nichtmeldefonds ist steuerlich teuer – auf einem ausländischen Depot außerdem kompliziert. Für einen Meldefonds kann man die Steuer korrekt berechnet – auf einem inländischen Depot führt die Bank die KESt gleich ab.

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