23. September 2019

Papamonat und Karenzzeiten anrechnen

In der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause wurden der Papamonat und die volle Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen.

Der Papamonat ist ab September 2019 für alle Väter möglich. Rechtsanspruch hatten bislang nur öffentlich Beschäftigte oder alle mit entsprechendem Kollektivvertrag. Die Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind.

Folgende Meldefristen gelten:

  • Vorankündigung: Drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin
  • Geburt: unverzügliche Meldung
  • Antrittszeitpunkt: Meldung spätestens eine Woche nach der Geburt

Der Papamonat kann für einen Monat ab dem Tag der Geburt bis zum Ende des Mutterschutzes in Anspruch genommen werden. Man erhält einen Familienzeitbonus von 22,60 € täglich (somit rund 700 €). Weiters gibt es einen Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Volle Anrechnung Karenzzeiten

Für Geburten ab August 2019 gilt: Die gesetzliche Elternkarenz bis maximal zum 2. Geburtstag des Kindes wird voll berücksichtigt – und zwar für alle Ansprüche, die von der Dienstzeit abhängen. Weiters gilt die Vollanrechnung für jedes Kind und nicht nur für eines. Bisher wurde nur die erste Karenz für maximal zehn Monate angerechnet.

Die Anrechnung ist relevant für:

  • Kündigungsfrist
  • Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • 6. Urlaubswoche
  • Gehaltsvorrückungen
  • Anwartschaft Abfertigung Alt
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