Ab 2027 soll die bisherige Steuerbefreiung für Elektro-Firmenwagen entfallen. Dieser Vorteil war bislang ein wesentlicher Anreiz für die Wahl eines E-Dienstwagens.
Das soll sich nun ändern: Der steuerpflichtige Sachbezug dürfte 2027 0,375 % und ab 2028 monatlich 0,625 % der Anschaffungskosten betragen. Voraussichtlich wird wie bei Verbrennern eine Bemessungsgrenze von 48.000 € gelten. Daraus ergibt sich 2027 ein maximaler Sachbezug von 180 € und ab 2028 300 € im Monat.
Mit nur wenigen Klicks haben Sie Ihre digitale e-card auf Ihrem Smartphone: Öffnen Sie die Meine ÖGK-App oder die svsGo-App und melden Sie sich mit Ihrer ID-Austria an. Aktivieren Sie anschließend die NFC-Funktion Ihres Smartphones. Nun können Sie Ihre digitale e-card verwenden: Halten Sie Ihr Smartphone an das Lesegerät in der Ordination. Das Hinzufügen der digitalen e-card für mitversicherte Kinder ist derzeit noch nicht möglich.
Der Gründerbonus unterstützt Gründerinnen und Gründer mit 250 € Zuschuss zur ersten Steuerberater‑
Honorarnote. Dafür ist eine Online‑
Registrierung nötig und der Gründungsnachweis (z.B. NeuFöG‑Formular, Firmenbuch‑ oder GISA‑Auszug) muss hochgeladen werden. Danach kann die Honorarnote eingereicht werden.
Infos unter: niemals-ohne.at
Barbara Oberrauter-Zabranskys Buch hebt sich wohltuend von vielen KI-Büchern ab. Verständlich, praxisnah und mit Humor erklärt sie, wie KI funktioniert, wo ihre Stärken liegen und warum kritisches Denken unverzichtbar bleibt. Die Autorin zeigt, dass gute Ergebnisse durch klare Kommunikation entstehen und KI mit Wahrscheinlichkeiten statt Wahrheiten arbeitet. Als Sparringpartner und Werkzeug kann sie Prozesse unterstützen, ersetzt aber nicht menschliches Urteilsvermögen. Ein lesenswerter Orientierungsgeber.
Barbara Oberrauter-Zabransky
Die KI kann mich mal
Verlag Kremayr & Scheriau
Ein WKO‑Benutzerkonto kann von jedem Gewerbetreibenden kostenlos eingerichtet werden und ermöglicht den Zugang zu zahlreichen digitalen Services der Wirtschaftskammer. Mit der Anmeldung können Informationsangebote personalisiert werden, außerdem erhält man Zugriff auf den eigenen Eintrag im Firmen A-Z oder kann beispielsweise die digitale Wirtschaftslandkarte nutzen. Ebenfalls verfügbar ist das KMU-Klimaportal, das Betriebe auf ihrem Weg zur eigenen Klimabilanz unterstützt.
SVS‑Versicherte können seit heuer den Vorsorgepass mit ihrer ID‑Austria nutzen. In der App SVS Go oder nach dem Login im Online‑Portal werden alle empfohlenen Vorsorgemaßnahmen angezeigt. Nach Absolvierung einer Gesundheitsmaßnahme – etwa einer Vorsorgeuntersuchung oder einer Influenza‑Impfung – werden Punkte gutgeschrieben, die man sich steuerfrei auszahlen lassen kann. Das Angebot gilt auch für mitversicherte Angehörige sowie SVS‑Pensionistinnen und ‑Pensionisten.
Falschparkern drohten bisher teure Besitzstörungsklagen, die häufig genutzt wurden, um Autofahrer zu hohen Zahlungen zu drängen. Um solchen Missbrauch einzudämmen, wurden die Kosten in Verfahren wegen Besitzstörung durch Kraftfahrzeuge deutlich gesenkt: Der Streitwert beträgt nun 40 €, die Gerichtsgebühr in erster Instanz 70 € – sofern das Verfahren früh endet. Die Regelung gilt vorerst befristet für Klagen, die zwischen 1.1.2026 und 31.12.2030 eingebracht werden, und läuft mit 1.1.2034 aus.
Das Finanzministerium startet mit „BMF.Geldanschauung“ in die Podcast-Welt. Finanzminister Markus Marterbauer und Staatssekretärin Barbara Eibinger‑Miedl sprechen mit wechselnden Gästen über Steuern, Budgetpolitik, den Kapitalmarkt und aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen. Die kurzweiligen Gespräche sollen komplexe Finanzthemen verständlich und alltagsnah zugänglich machen und lassen dabei auch einiges Persönliches durchblicken. Zu finden auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
Großes in kleinen Schritten erreichen
Was wäre, wenn Sie Ihr Leben mit minimalem Aufwand maximal verändern könnten? Der Autor zeigt, wie kleine Veränderungen im Alltag zu großen Lebensveränderungen führen. Heute sind Sie das Ergebnis Ihrer Gewohnheiten der letzten fünf Jahre – in fünf Jahren werden Sie das Ergebnis der Entscheidungen sein, die Sie heute treffen. Das Buch bietet ein theoretisches Modell aber auch spezifische Übungen, um die natürliche Abneigung gegen Veränderungen zu überwinden. Auch für Leser des ebenfalls großartigen Buches „Die 1%-Methode“ von James Clear empfehlenswert, da Mazzucchelli neue Blickwinkel aufzeigt.
Mit dem Sicherheitshunderter unterstützt die SVS Unfallversicherte bei Maßnahmen zur Unfallprävention und Arbeitssicherheit. Gefördert werden Kurse wie Erste Hilfe oder Fahrsicherheit, ebenso Weiterbildungen und Beratungen in den Bereichen Ergonomie, Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie. Auch technische Sicherheitsüberprüfungen sowie die Anschaffung persönlicher Schutz- und Sicherheitsausrüstung sind förderfähig. Pro Jahr können bis zu 100 € beantragt werden, wobei mehrere Anträge möglich sind, solange der Betrag nicht voll ausgeschöpft ist.
Auf den Reparaturbonus folgt die Geräte-Retter-Prämie. Privatpersonen können sich bis zu 130 € für Reparaturen, Services oder Wartungen von Elektro- und Elektronikgeräten zurückholen; für einen reinen Kostenvoranschlag bis zu 30 €. Es werden maximal 50 % der Kosten übernommen. Der Antrag läuft über Partnerbetriebe auf www.geräte-retter-prämie.at. Gefördert werden vor allem Haushaltsgeräte und medizinische Kleingeräte. Fahrräder, Handys, Unterhaltungs- und Sportgeräte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ab 1.7.2026 erhebt die EU eine Drei-Euro-Steuer auf kleine Importe bis 150 €. Damit soll die Einfuhr billiger, oft unsicherer Ware aus Drittstaaten reduziert werden. Da viele Billigimporte den europäischen Standards nicht entsprechen, entstehen Risiken für Verbraucher und Umwelt. Gleichzeitig gerät der europäische Handel zunehmend unter Druck. Die neue Abgabe soll Online-Schnäppchen weniger attraktiv machen und bis zur geplanten Umgestaltung der Paketzölle ab 2028 für fairere Bedingungen sorgen.
Bei der Anschaffung eines Notebooks für berufliche Zwecke für Dienstnehmer unterstellt das Finanzamt eine teilweise Privatnutzung. Bei der steuerlichen Geltendmachung der Werbungskosten war bisher ein Privatanteil von mindestens 40 % abzuziehen. Nach einer aktuellen VwGH-Entscheidung ist dieser aber nach der tatsächlichen Nutzung zu bestimmen. Wer eine geringere Privatnutzung belegen kann, etwa durch genaue Aufzeichnungen, darf einen niedrigeren Privatanteil ansetzen.
Am 1. Jänner 2026 tritt Bulgarien der Eurozone bei und wird damit das 21. Mitglied des Euroraums. Der Umrechnungskurs des bulgarischen Lew wurde auf 1,95583 Lewa pro Euro festgelegt. Die Einführung des Euros ist ein wichtiger Meilenstein für das Land. Bulgarien erhofft sich davon mehr Investitionen sowie einfacheren Handel auf europäischen Märkten. Auch als Reiseziel gewinnt Bulgarien durch den Beitritt weiter an Attraktivität, da der Währungsumtausch entfällt und Preisvergleiche erleichtert werden.
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 mit 551,10 € unverändert, da die jährliche Anpassung wegen Sparmaßnahmen ausgesetzt ist. Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen können bei geringfügig Beschäftigten zur Überschreitung führen, was Beiträge für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung auslöst. Für Personen, die wegen vorzeitiger Pension nur geringfügig dazuverdienen dürfen, kann hier sogar ein Verlust der Pensionsleistung drohen. Vermeiden lässt sich dies durch Anpassung der Wochenarbeitszeit.
Die Cyber-Security-Hotline der Wirtschaftskammern unterstützt Unternehmen – insbesondere kleine Betriebe ohne eigenen IT-Dienstleister – im Falle eines Cyberangriffs schnell und kostenfrei. Neben einer kostenlosen Erstinformation erhalten Betroffene im Ernstfall Notfallhilfe und werden bei Bedarf an spezialisierte IT-Dienstleister vermittelt.
Die Hotline ist unter 0800 888 133
erreichbar und steht sieben Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung.
Grundlage dieses Buches ist der Podcast „Gehirn, gehört“ von Volker Busch. Eine treue Hörerin meinte, dass solch gute Gedanken „als Betthupferl auf Papier“ überleben sollten. Unser Gehirn nimmt mit in den Schlaf, womit es sich am Abend beschäftigt. Gute Gedanken können helfen, Lösungen zu finden, neuen Mut zu schöpfen oder durchzuatmen und Abstand zu gewinnen.
In zwölf humorvollen Kapiteln liefert Volker Busch „Pflegehinweise“ für unser Gehirn. Dies alles auf Basis seiner umfangreichen Erfahrungsbibliothek und der neuesten neurowissenschaftlichen Erkenntnisse.
Prof. Dr. Volker Busch
Verlag: Droemer Taschenbuch
256 Seiten
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG fördert mit dem Skills Scheck 2025 berufliche Weiterbildungen in den Bereichen ökologische Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Das betrifft auch KI-Ausbildungen wie etwa den KI-Führerschein oder die Ausbildung zum KI-Beauftragten. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der externen Weiterbildungskosten – maximal jedoch 5.000 € pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Pro Unternehmen können maximal fünf Personen gefördert werden. Die Einreichung zur Förderung ist je nach Verfügbarkeit der Mittel bis längstens 30. Jänner 2026 elektronisch möglich.
Ab Oktober 2025 ist für den FinanzOnline-Login eine Zwei-Faktor-Authentifizierung Pflicht. Diese kann entweder mittels ID Austria, ausländischer eID oder Authenticator-App erfolgen. Webservice-User sind ausgenommen. Zugangskennungen mit Teilnehmer-/Benutzer-ID/Passwort sind nur noch persönlich beim Finanzamt erhältlich und können künftig auch nur vor Ort oder per Online-Identifikation zurückgesetzt werden. Tipp: Die Authenticator-App kann auch am PC installiert werden; ein Smartphone ist nicht erforderlich.
Mit 1. Juli 2025 wurde das Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Bikes, Mopeds und Motorräder von 0,50 auf 0,25 € pro Kilometer gesenkt – nur ein halbes Jahr nach der Erhöhung auf 0,50 €. Für Pkw bleibt es weiterhin bei 0,50 €. Damit gelten wieder niedrigere Sätze für einspurige Fahrzeuge. Besonders für Fahrräder ist dies ein Rückschritt gegenüber 2024, als noch 0,38 € pro Kilometer abgerechnet werden konnten. Klimafreundliche Politik sieht anders aus.
Das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sieht vor, dass Waren, Dienstleistungen und Informationen barrierefrei angeboten werden müssen. Seit dem 28. Juni 2025 weitet das Barrierefreiheitsgesetz diese Pflicht auf bestimmte technische Produkte und digitale Dienstleistungen aus – so beispielsweise Reiseportale oder Webshops. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und mit entweder einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens zwei Mio. Euro.
Weitere Infos:
www.wko.at/barrierefreiheit/start
Arbeitnehmer müssen jeden Arbeitsunfall, Beinahe-Unfall sowie ernste Gefahren und Defekte an Schutzsystemen sofort dem Arbeitgeber melden. Dieser muss wiederum tödliche oder schwere Unfälle umgehend dem Arbeitsinspektorat mitteilen, sofern keine Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt ist. Unabhängig davon muss jeder tödliche oder schwere Arbeitsunfall mit mehr als dreitägiger Arbeitsunfähigkeit innerhalb von fünf Tagen an die AUVA gemeldet werden. Selbstständige müssen auch eigene Unfälle melden.
Online-Unfallmeldung:
www.auva.at > Unfall melden
Das perfekte Geschenk gegen den Alltagsstress – vom genialen Beobachter des täglichen Wahnsinns. Warum ist die Steuererklärung komplizierter, als Hebräisch zu lernen? Warum dauert es länger, die Wohnung saugrobotergerecht zu machen, als selbst zu saugen? Und was tun mit der Zeit, wenn der Lieferdienst meldet, dass die Sportsocken nur noch sieben Stopps entfernt sind? Der Alltag ist irre. Aber auch irre lustig. Wenn man ihn angeht wie Comedy-Bestsellerautor Tommy Jaud, hat man die besten Chancen, ihn mit einem Lachen zu meistern.
Tommy Jaud
Komm zu nix – nix erledigt und trotzdem fertig
Fischer Taschenbuch
bzw. Argon-Hörbuch
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit 0,1 bis 3 Liter Inhalt ein Pfand von 0,25 € je Verpackung. Beim EAR gilt dieses Pfand als durchlaufender Posten: Die vereinnahmten Pfandbeträge sind keine Betriebseinnahmen, die Rückzahlung an den Kunden ist keine Betriebsausgabe. Das Pfand wird mit 0 % Umsatzsteuer separat ausgewiesen und sollte auf einem eigenen Konto gebucht werden. In Fällen von Schwund oder unverkäuflicher Ware kann das Einwegpfand gewinnmindernd verbucht werden.
Ab 1.1.2025 gilt die überarbeitete österreichische Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten (ÖNACE). Unternehmen erhalten ihren neuen ÖNACE-Code in der ersten Jahreshälfte 2025 von der Statistik Austria mittels einer Klassifikationsmitteilung. Bei Richtigkeit ist diese zu bestätigen, Änderungen am zugeteilten Code sind mittels Formulars zu beantragen.
Hotline Statistik Austria:
Tel.: +43 1 711 28-8686 (Mo.–Fr., 8–13 Uhr), E-Mail: klm@statistik.gv.at
Die Klassifikationsmitteilung enthält auch die Zugangsdaten zum Statistik Austria Portal.
EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Die EORI-Nummer dient der Identifizierung von Unternehmen und Personen im Zollverfahren. Seit 6. Juni 2024 ist online eine Selbstregistrierung über das Portal „Zoll/Customs Decisions Austria“ möglich. Bestehende EORI-Registrierungen sind weiterhin gültig. Die Gültigkeit einer EORI-Nummer kann direkt im Portal geprüft werden. Für Änderungen der Stammdaten ist das Competence Center-Kundenadministration zuständig. Doppelregistrierungen sind nicht zulässig.
In Effizient faul zeigt Uwe Seebacher, wie man weniger arbeitet, mehr erreicht und dabei entspannt bleibt. Anstatt sich im hektischen Arbeitsalltag zu verlieren, plädiert er für smarte Priorisierung und gezielten Ressourceneinsatz. Seebacher verbindet wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischen Tipps und motiviert dazu, sich die Arbeit mit Hilfe von Templates zu erleichtern. Effizienz bedeutet für ihn nicht mehr Arbeit zu erledigen, sondern die gewonnene Zeit in Kreativität und persönliche Weiterentwicklung zu investieren.
Uwe Seebacher
Edition a
Effizient faul
Minimaler Aufwand – maximaler Erfolg
Damit Kosten steuerlich als außergewöhnliche (ag) Belastung geltend gemacht werden können, müssen sie außergewöhnlich sein, zwangsläufig anfallen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. Operationen im Privatspital gelten nur dann als ag Belastung, wenn sie medizinisch notwendig sind und eine Behandlung im öffentlichen Spital nicht möglich oder unzumutbar wäre.
Tipp: Holen Sie am besten eine Bestätigung über die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer öffentlichen Behandlung ein – wie z.B. über die voraussichtliche Wartezeit mit Schmerzen.
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Kleintransporter (Klasse N1 bis 3,5 t) wieder abgeschafft. Dies soll Unternehmen finanziell entlasten und Neuinvestitionen in den Fuhrpark fördern. Die NoVA-Pflicht wird durch die Neuregelung auf Fahrzeuge zur Personenbeförderung beschränkt. Die Änderung gilt nur für Neuzulassungen ab 1. Juli 2025 und nicht rückwirkend. Für Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen gibt es Übergangsregelungen.
Der Partnerschaftsbonus fördert eine faire Aufteilung der Kinderbetreuung. Pro Elternteil gibt es 500 €. Die Auszahlung erfolgt einmalig. Voraussetzung ist, dass das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen für mindestens 124 Tage pro Elternteil bezogen wurde. Den Antrag muss jeder Elternteil separat bis spätestens 124 Tage nach Anspruchsende bei der ÖGK stellen.
Die NIS-2 ist eine EU-Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Die Umsetzung der Richtlinie ist in Österreich mit 2025 geplant und betrifft mittelgroße Unternehmen aus 18 festgelegten Sektoren.
Betroffene Unternehmen müssen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen den neuen Anforderungen anpassen. Dazu zählt die Implementierung eines effektiven Risikomanagements, die Meldung von Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden und die Sicherstellung der Anpassungsfähigkeit der Netz- und Informationssysteme.
Über den aws Fördermanager können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzielle Zuschüsse für Beratungsleistungen und die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten beantragen. KMU.DIGITAL-Förderung wurde um die Schiene KMU.DIGITAL & GREEN erweitert. Das Land NÖ fördert mit digi4Wirtschaft zusätzlich NÖ Unternehmer bei der Umsetzung von Projekten zur Optimierung von Dateninfrastrukturen, Integration von Datenquellen und Analyse großer Datenmengen. Die Antragseinreichung ist vor Beginn der Tätigkeit ab 27.2. bis längstens 31.12.2025 möglich.
Ist von KI (Künstlicher Intelligenz) die Rede, verbinden dies viele automatisch mit ChatGPT. Für Business Kundinnen und Kunden gibt es auch empfehlenswerte Alternativen mit erhöhtem Datenschutz, wie etwa Perplexity (Mischung aus KI und Suchmaschine) oder Copilot unter Nutzung eines MS365 Business Accounts. Diese Künstliche Intelligenz lernt nicht aus Ihrem eingegebenen Befehl (Prompt). Vermeiden Sie trotzdem personenbezogene oder sensible Daten in eine KI einzugeben und legen Sie dies auch in einer KI-Richtlinie in Ihrem Unternehmen fest.
Seit 1. Jänner 2025 gilt die neue Klassifikation ÖNACE 2025. Dieser fünfstellige Code spiegelt den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens wider und dient statistischen und administrativen Zwecken. Die Anpassung berücksichtigt neue Tätigkeiten und Produkte, die seit der letzten Revision vor über 15 Jahren entstanden sind. Unternehmen erhalten in der ersten Jahreshälfte 2025 eine Klassifikationsmitteilung mit ihrem neuen ÖNACE-Code. Wir empfehlen, diese zu prüfen und bei Unklarheiten eine Änderung bei der Statistik Austria zu beantragen.
Das Umsatzsteuergesetz regelt unter anderem, welche Merkmale eine Rechnung aufzuweisen hat, um als solche zu gelten. In den Umsatzsteuerrichtlinien wird festgehalten, dass ein Dokument die Mehrwertsteuer ausweisen und erforderliche Angaben enthalten muss, um feststellen zu können, ob die materiellen Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug erfüllt sind. Nur so wird das Dokument als Rechnung anerkannt. Ein Vertrag gilt nicht als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird.
Geistige Klarheit gewinnen – Erfolg und Erfüllung manifestieren
Dandapani ist erfolgreicher Unternehmer und ein ehemaliger Hindu-Mönch, der seine wertvollen Erkenntnisse aus der Zeit im Kloster in diesem Buch beschreibt. In einer Zeit voller Ablenkungen zeigt er mit einfachen Übungen, wie man Konzentration lernen oder zurückgewinnen kann. Diese Fokussierung sei maßgebend für Erfolg und Erfüllung jedes Menschen – ist aber insbesondere für Unternehmer nötig, um im Business zu reüssieren.
Am Jahresende steigt die Spendenfreudigkeit. Die Liste der begünstigten Einrichtungen wurde 2024 stark erweitert. Damit die Spenden steuerlich abgesetzt werden können, prüfen Sie am besten, ob der gewünschte Spendenempfänger gelistet ist und vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum laut Meldezettel anzugeben.
https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp
Die sogenannte Wochengeldfalle war bisher ein Problem für schwangere Frauen in Karenz, die kein Wochengeld erhalten konnten. Betroffen waren vor allem Frauen, die sich für das einkommensabhängige Kindergeld (12 Monate) entschieden und dann doch eine längere Karenzzeit genommen hatten. Das neue Sonderwochengeld-Gesetz schließt diese Lücke rückwirkend ab September 2022. Frauen, die in der Karenz erneut schwanger werden und kein reguläres Wochengeld bekommen, können nun für 8 bis 12 Wochen Sonderwochengeld erhalten.
Aufgrund der Sanktionspakete gibt es eine Meldeverpflichtung für Geldtransfers von mehr als 100.000 € aus der EU. An die Oesterreichische Nationalbank AG müssen Geldtransfers in alle Dritt- und EWR-Staaten gemeldet werden, wenn die Gesellschaften oder Organisationen zu mehr als 40 % im Eigentum von russischen Staatsangehörigen, natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen sind.
Wenn die Thematik einer 4-Tage-Woche nicht im Kollektivvertrag geregelt ist, kommt das Arbeitszeitgesetz zur Anwendung.
Nachdem damit eine tägliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden zulässig ist, kann eine 4-Tage-Woche am besten mittels Einzelvereinbarung geregelt werden. Überstunden fallen in diesem Fall ab der 11. Stunde an. Vorsicht ist geboten, wenn darüber hinaus regelmäßig am 5. Tag gearbeitet wird. Dann könnte wieder eine 5-Tage-Woche unterstellt werden. Als Nachteil wird generell die wesentlich geringere Flexibilität genannt.
Weißrussland kündigt, wie 2023 sein verbündeter Nachbar Russland, einseitig das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu Österreich. Betroffen sind allerdings nur Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Aus österreichischer Sicht gilt das DBA zwar aktuell noch weiter, auszahlende Stellen sollten aber sicherheitshalber die volle Abzugssteuer einbehalten. Ob sich österreichische Zahlungsempfänger analog wie mit Russland eine zu hohe Quellensteuer anrechnen lassen können, muss noch das österreichische Finanzministerium entscheiden.
Die EU-Staaten verhandeln aktuell über die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsausstellung und einer damit verbundenen digitalen Meldepflicht. Nach derzeitigem Stand soll ab 1.7.2030 für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze eine verpflichtende E-Rechnung mit digitaler Meldung auszustellen sein. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können sich aussuchen, ob sie diese Pflicht auf alle Rechnungen ausweiten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können seit Juli 2024 private Mitarbeiter-Fahrten im Rahmen von Carsharing mit bis zu 200 € pro Jahr abgabenfrei sponsern. Voraussetzung ist zum einen, dass E-Fahrzeuge wie E-Autos, E-Bikes, E-Motorräder oder E-Scooter benutzt werden und zum anderen, dass die Unterstützung entweder direkt an den Carsharing-Betreiber oder mittels Gutschein geleistet wird. Unser Tipp daher: Dokumentieren Sie die Voraussetzungen, damit Sie bei einer Lohnabgabenprüfung keine bösen Überraschungen erleben.
Ein Handbuch für Unternehmen auf dem Weg zur Selbstorganisation.
New Work needs Inner Work ist ein praxisorientiertes Handbuch, in dem die Autorinnen Schritt für Schritt beschreiben, wie man Selbstorganisation im Team oder Unternehmen einführen kann. Sie kombinieren die Perspektive der Unternehmerin (Joana von betterplace) und des Coaches (Bettina), um anhand von Organisationsprinzipien, konkreten Beispielen und Übungen zu erforschen, welche Kompetenzen besonders wichtig sind, um Hierarchien abzubauen und flexibler und sinnstiftender zu arbeiten.
Wie viel muss ich verdienen, wenn ich eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einstelle? Wie hoch muss der Mehrumsatz sein, damit sich die Einstellung lohnt? Diesen Break-Even-Umsatz sowie die Mitarbeiterkosten liefert der neue Rechner der Wirtschaftskammer. Zu finden unter:
https://apppool.wko.at/BreakEvenRechner/
… für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener.
Ab 2024 müssen Personen mit einem Jahreseinkommen über 66.612 €, das entspricht einem Brutto-Monatsgehalt von rund 6.600 €, den Klimabonus versteuern. Bei diesem Einkommen beginnt der Grenzsteuersatz von 48 %. Somit bleibt Besserverdienenden nur rund die Hälfte des Klimabonus über. Ausbezahlt wird zwar der volle Betrag, bei der Veranlagung wird Betroffenen jedoch der Klimabonus als steuerpflichtiges Einkommen hinzugerechnet.
Der Bund fördert unzählige umweltfreundliche Investitionen und Projekte, die auf der Website der Umweltförderung übersichtlich zusammengefasst werden. Auch für KMUs finden sich interessante Förderungen, wie die Unterstützung beim Ankauf von Lasten- und Falträdern – mit und ohne E.
www.umweltfoerderung.at > Betriebe
Wie bereits im Vorjahr gibt es für Freiberufler und Selbständige, die als Neue Selbständige bei der SVS versichert sind, einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 410 €. Die Vergütung erfolgt durch eine automatische Gutschrift im dritten Quartal 2024. Voraussetzung ist, dass man im gesamten Jahr 2023 als Neuer Selbständiger krankenversichert war.
Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind absetzbar – und zwar bis zum Höchstbetrag von 400 € bis 2023 und 600 € ab 2024. Für die Erfassung in der Steuererklärung müssen Sie nichts tun, denn die Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt.
Tipp: In FinanzOnline finden Sie unter Abfragen > Datenübermittlungen die Höhe Ihres gemeldeten Kirchenbeitrages.
Mental gesund und stark in herausfordernden Zeiten
Das neue Buch von Neurowissenschaftler Volker Busch widmet sich dieses Mal der mentalen Gesundheit – ein wahrlich notwendiges Buch in heutigen Zeiten. Zum Glück ist Buschs Schreibstil alles andere als schwermütig. Gut recherchiert, mit vielen nützlichen Tipps und an vielen Stellen herrlich humorvoll zeigt Busch, wie das mentale Immunsystem funktioniert und wie man seine psychischen Batterien aufladen kann.
Volker Busch,
Kopf hoch! – Mental gesund und stark in heraufordernden Zeiten,
Droemer-Verlag
Die Liebhabereiverordnung gibt vor, wie lange Vermieterinnen und Vermieter in der Verlustzone bleiben dürften ohne die steuerliche Anerkennung zu verlieren. Diese Zeiträume wurden erfreulicherweise verlängert.
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Beginn Prognosezeitraum |
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bis 2023 |
ab 2024 |
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Kleine Vermietung (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnung etc.) |
20 Jahre |
25 Jahre |
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Große Vermietung (Zinshaus etc.) |
25 Jahre |
30 Jahre |
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mit Vorbereitungs- bzw. Bauphase |
Verlängerung um maximal drei Jahre |
Kleinunternehmer können sich von den Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen befreien lassen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Auch für geringfügig Gewerbetreibende ab dem 57. Lebensjahr gibt es Ausnahmen. Diese finden Sie auf
www.svs.at > Suche: Kleinunternehmer
Japan bereitet sich auf das nächste Großereignis vor: Vom 13. April bis 13. Oktober 2025 findet in Osaka die Weltausstellung (Expo) statt. Mehr als ein Dutzend Topthemen stehen im Fokus: KI, Robotics, Smart Factory, nachhaltiges Bauen, Umwelttechnologien, funktionelle Nahrungsmittel und auch die Kreativwirtschaft können und sollen durch österreichische Unternehmen repräsentiert werden. Alle Infos zur Expo, deren Besuch oder Kooperationsmöglichkeiten hat das Expo-Büro der Wirtschaftskammer zusammenstellt unter:
„Gemeinsam Lächeln“ heißt die Kampagne der SVS. Unter diesem Motto können in 2024 krankenversicherte SVS-Kunden einmalig 100 € von der SVS beantragen.
Und so einfach geht es: Melden Sie sich für die Aktion im svsGO-Kundenportal an. Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch nach Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Leistung und dem Stecken Ihrer e-Card oder Einreichung der Wahlarztrechnung bei der SVS. Der einmalige Gesundheitsbonus unterliegt weder der Einkommen- noch der Umsatzsteuerpflicht.
Tipp: Auch für mitversicherte Angehörige gibt es diesen Bonus!
Die Grenze für De-minimis-Beihilfen wurde ab 1.1.2024 auf 300.000 € angehoben. Diese Grenze ist wichtig für Beihilfen, die ein EU-Mitgliedsstaat einem Unternehmen gewähren kann, ohne dass es einer zusätzlichen Genehmigung aus Brüssel bedarf, da die Beihilfen als geringfügig gelten.
Zusammengerechnet werden gewährte De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre, deren Förderprogramm als De-minimis-Beihilfe gekennzeichnet ist.
Die Finanz verrechnet aktuell 5,88 % für alle Arten von Schuldzinsen – das sind Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Mit Juli 2024 laufen die Corona-Zinsunterstützungen aus und die Stundungszinsen liegen dann wieder vier Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Somit betragen die Stundungszinsen dann 7,88 % pro Jahr, sofern sich der Basiszinssatz nicht ändert.
Arnold „Arnie“ Schwarzenegger beschreibt in seinem neuen Buch wie er es mit Hilfe von sieben einfachen Regeln zu mehr Erfolg und Glückseligkeit geschafft hat. Wer ihn mag, wird auch mit diesem Buch Freude haben und inspirierende Geschichten finden. Gerade heraus und ohne Schnörkel verknüpft Schwarzenegger seinen individuellen Erfolgspfad mit seinen sieben Erfolgsregeln, in denen neben harter Arbeit und persönlicher Vision auch das Zurückgeben und die Dankbarkeit im Fokus stehen.
Arnold Schwarzenegger:
Be Useful – Sieben einfache Regeln für ein besseres Leben,
Lübbe-Life
Für Kryptowährungen kommt 2024 der automatische KESt-Abzug. Damit ersparen sich Investoren die Aufnahme in die Steuererklärung. Allerdings nur dann, wenn inländische Krypto-Dienstleister involviert sind. Verlässliche Infos gibt (hoffentlich) Ihr Krypto-Broker. Eine gute Zusammenfassung samt Video findet sich auf
broker-test.at > News > Krypto Steuer 2024 (Stand 12.11.2023)
Laut KSV1870 gab es von Jänner bis September 2023 in Österreich 3900 Pleiten. Die Insolvenzstatistik zeigt damit einen Anstieg von rund 10 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bis zum Jahrsende rechnet man mit insgesamt 5300 Unternehmens-Insolvenzen. Von einer Pleitewelle kann man zum Glück trotzdem nicht sprechen, da im Vergleich zu 2019 – also vor Corona, Ukraine und sonstigen Krisen – der Anstieg nur 2,6 % beträgt. Am stärksten betroffenen sind:
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Branche |
Pleiten |
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Handel |
737 |
|
Bauwirtschaft |
650 |
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Gastronomie, Beherbergung |
507 |
Hat ein Unternehmen geringfügig Beschäftigte eingestellt und übersteigen deren Bruttolöhne in Summe die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze, so fällt eine Dienstgeberabgabe in Höhe von 16,4 % an. Der Grund: Arbeitgeber sparen die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge. Ab 2024 kommen nun auch fiktive Arbeitslosenbeiträge hinzu. Im Klartext bedeutet das: Übersteigt die Lohnsumme in 2024 777,66 €, so sind 19,4 % Dienstgeberabgabe plus 1,1 % Unfallversicherung an die Sozialversicherung zu überweisen.
Ständig werden wir gestört: Endlos prasseln Informationen auf uns ein, digitale Nachrichten und erzwungenes Multitasking lenken uns ab. Wir fühlen uns überlastet und ausgepowert und bringen unsere Arbeit nicht am Stück fertig. Dr. Volker Busch, Psychiater, Keynote-Speaker und Podcaster erklärt humorvoll, wie es gelingt, den Scheinwerfer auf unsere Aufmerksamkeit zu lenken, um unseren Kopf wieder frei zu bekommen!
Volker Busch,
Kopf frei! – Wie Sie Klarheit, Konzentration und Kreativität gewinnen
286 Seiten, Droemer Verlag, Spiegel Bestseller
Künstliche Intelligenz (KI) oder Artificial Intelligence (AI) scheint allgegenwärtig. Haben Sie es selbst schon ausprobiert? Anfänger könnten zB bei ChatGPT einen persönlichen Geburtstagsgruß für den runden Geburtstag der Tante abfragen. Dazu auf chat.openai.com/ ein Gratiskonto anlegen und munter drauflos chatten. Die Grafik für die Geburtstagskarte kann man sich auf Adobe Firefly firefly.adobe.com erstellen lassen. Im beruflichen Kontext bieten sich oftmals branchenbezogene Einsteigerseminare an, um erste KI-Schritte zu unternehmen.
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, stellt dies einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Die Bewertung des Sachbezuges orientiert sich an den Richtwertmietzinsen. Ab 1.1.2024 gelten neue Richtwerte:
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Bundesland |
Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß |
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für Sachbezugswerte ab 2024 |
für Sachbezugswerte 2023 |
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Burgenland |
6,09 € |
5,61 € |
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Kärnten |
7,81 € |
7,20 € |
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Niederösterreich |
6,85 € |
6,31 € |
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Oberösterreich |
7,23 € |
6,66 € |
|
Salzburg |
9,22 € |
8,50 € |
|
Steiermark |
9,21 € |
8,49 € |
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Tirol |
8,14 € |
7,50 € |
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Vorarlberg |
10,25 € |
9,44 € |
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Wien |
6,67 € |
6,15 € |
Bereits zum zweiten Mal wird der Klimabonus an die Bevölkerung ausbezahlt. Die Höhe beträgt für Erwachsene 110, 150, 185 oder 220 € und hängt vom Wohnort ab. Kinder bekommen die Hälfte. Die Auszahlung erfolgt auf das in FinanzOnline hinterlegte Konto. Ohne Konto gibt es einen Gutschein per Post. Alle Infos finden Sie unter:
Rückstände beim Finanzamt werden mit 2 % über dem Basiszinssatz verzinst. Somit beträgt seit 21.6.2023 der aktuelle Zinssatz für Steuerschulden 5,38 % p.a.
Verschärfend kommt hinzu, dass Finanzamtszinsen keine Betriebsausgaben sind.
Nachdem jedoch Bankzinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, sollte daher der Rückstand beim Finanzamt über das Bankkonto abgedeckt werden.
Für besonders schwerwiegende Finanzvergehen wird die Verjährungsfrist von 5 auf 10 Jahre verlängert. Damit wird die Frist im Finanzstrafrecht auf vergleichbare Taten gem. Strafgesetzbuch angepasst.
Betroffen davon sind der Abgabenbetrug ab einem strafbestimmenden Wertbetrag von über 500.000 € und der grenzüberschreitende Umsatzsteuerbetrug.
Wie Sie sich Respekt verschaffen, Grenzen setzen und den verdienten Erfolg erlangen
Martin Wehrle, bekannt als Autor und YouTube-Coach, ist bekannt für prägnante Analysen des menschlichen Zusammenlebens. Aus seiner Sicht bleiben die Netten in der Gesellschaft auf der Strecke, da sie es nicht schaffen, Grenzen zu setzen und für ihre eigenen Bedürfnisse einzustehen. In seinem Buch zeigt er, wie auch die Freundlichen auf freundliche Art ans Ziel kommen.
Martin Werle,
Die Netten beißen die Hunde,
317 Seiten,
Mosaik-Verlag
Der Klappentext verrät, worum es Stefan Verra in seinem neuen Buch geht: Fallstricke kennen – Chancen nutzen. Der Körpersprachenexperte lässt sich auf die Unterschiede zwischen dem weiblichen und männlichen Geschlecht ein, ohne eine Gender-Debatte lostreten zu wollen. Das Buch ist äußert humorvoll geschrieben und ermutigt, sich nicht zu verstellen, sondern die Besonderheiten der eigenen Körpersprache entsprechend wertzuschätzen.
Stefan Verra,
Körpersprache gendert nicht
224 Seiten
Ariston Verlag
Das Transparenzportal der Republik Österreich bietet einen Überblick über mögliche Förderungen und Unterstützungen für Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Eingeloggt kann der individuelle Leistungsauszug und der Stand eines Förderantrags abgefragt werden. Ebenfalls spannend: Unter dem Punkt „Personenbezogene Veröffentlichungen“ finden Interessierte die ausbezahlten Covid-19 Wirtschaftshilfen über 10.000 €.
Gewinnausschüttungen an SVS-versicherte Gesellschafter-GeschäftsführerInnen unterliegen der Sozialversicherung. Fraglich war bis jetzt allerdings, wie man mit jenen Gesellschaftern umgeht, die als Gesellschafter zwar Dividenden erhalten, aber nicht Geschäftsführer sind. Hier hat das Finanzministerium nun klargestellt, dass diese aufgrund der fehlenden Sozialversicherungspflicht auch nicht meldepflichtig sind. Das Anmeldeformular für die Kapitalertragsteuer wurde dahingehend bereits geändert.
Diese anlässlich des Safer Internet Day 2023 veröffentlichte Broschüre: „Wahr oder falsch“ soll Internetnutzern dabei helfen, Falschnachrichten als solche zu enttarnen. Auf sechs Seiten finden sich Infos zu den drei wichtigsten Arten von Fake News: Hoaxes, bearbeitete Bilder und Deepfakes. So wird zu kritischem Umgang mit Informationen aus dem Internet und sozialen Medien angeregt. Pflichtlektüre für Groß und Klein!
> Wissenspool > Broschüren
Durch eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu denen auch Dubai zählt, zahlen ab 2023 österreichische Steuerpflichtige den österreichischen Steuersatz auf Einkünfte aus den VAE. Dies deshalb, weil nun die sogenannte Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und die Einkünfte nicht mehr befreit werden. Nur wer Österreich endgültig den Rücken kehrt und die Ansässigkeit nach Dubai verlegt, entgeht der österreichischen Finanz.
Der Stromkostendeckel gilt nun auch für private Haushalte in Kombination mit Gewerbe und Bauern; Haushalte mit vier und mehr Personen erhalten einen Stromkostenergänzungszuschuss.
Die Stromkostenbremse gilt von Dezember 2022 bis Juni 2024. Die Stromkostenbremse gilt für natürliche Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Diese Personen erhalten die Stromkostenbremse automatisch von ihrem Stromlieferanten auf der nächsten Rechnung und bei zukünftigen Teilbetragszahlungen. Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert.
Das sind laut Regierung rund 80 % des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. Bis zu diesem Grundverbrauch soll der reine Strompreis (Arbeitspreis) maximal 10 Cent pro kWh betragen.
Die Stromkostenbremse gilt nun auch für Personen, die den privaten Strom aus bäuerlichen und gewerblichen Stromlieferungsverträgen beziehen.
Mit einer Ergänzung wurde Ende Jänner der Stromkostenergänzungszuschuss beschlossen. Dieser wird – sofern technisch möglich – automatisch von der nächsten Jahresrechnung abgezogen, wenn an einer Adresse mehr als drei Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Entlastung wird in drei Tranchen ausbezahlt und beträgt insgesamt 166,25 € für die vierte und jede weitere Person im Haushalt.
Mehrpersonenhaushalte, die nicht automatisch erfasst werden können, oder an denen mehr als ein Zählpunkt mit Entnahme besteht, werden beginnend mit Mitte April informiert und können einen Antrag stellen.
Arbeitgeber setzen verstärkt auf elektrische Fortbewegung. Seit Jahresanfang gibt die Sachbezugswerte-Verordnung Antwort auf einige Unklarheiten.
Für E-Autos und alle anderen rein elektrischen Fortbewegungsmittel setzt man einen Sachbezugswert von Null an, wenn diese vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung bereitgestellt werden. Dies ist nun auch möglich, wenn man das E-Fahrzeug als Gegenleistung für einen Verzicht auf einen Teil des Gehalts erhält. Voraussetzung für eine solche Bezugsumwandlung ist, dass bisher entsprechend hoch über dem Kollektivvertrag bezahlt wurde. Diese Befreiung gilt nun auch in der Sozialversicherung.
Achtung: Es dürfen nur die überkollektivvertraglich gewährten Gehaltsbestandteile umgewandelt werden, sonst drohen Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz.
Das unentgeltliche Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber ist abgabenfrei. Auch das E-Tanken des Arbeitgeber-E-Autos bei einer öffentlichen Ladestation ist sachbezugsfrei. Sogar das Aufladen zu Hause kann steuerfrei gesponsert werden, wenn die Lademenge zugeordnet werden kann und der Kostenersatz einem vom Finanzministerium jährlich veröffentlichten Strompreis nicht übersteigt. Für das Jahr 2023 sind das 22,247 Cent pro kWh. Alternativ kann man bis 2025 einen Kostenersatz von bis zu 30 € pro Monat steuerfrei auszahlen, wenn die Ladeeinrichtung nachweislich nicht in der Lage ist, die Lademenge dem KFZ zuzuordnen.
Zuschüsse für Carsharing sind ab 2023 bis zu 200 € pro Jahr steuerfrei, wenn sichergestellt wird, dass nur Elektrofahrzeuge ausgeborgt werden können.
Der Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von maximal 500 € wurde mit dem Anti-Teuerungspaket beschlossen und soll Arbeitnehmer und Pensionisten mit niedrigem Einkommen entlasten.
Diese können den Teuerungsabsetzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung 2022 in Anspruch nehmen. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch, sobald ein Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag besteht. Der Teuerungsabsetzbetrag beträgt bis zu einem Einkommen von 18.200 € insgesamt 500 €. Bis zu 24.200 € wird der Betrag einschleifend auf null reduziert.
Bei Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag werden im Jahr 2022 70 % der SV-Beiträge, höchstens aber 1.550 € rückerstattet.
Pensionisten, die bereits im September 2022 den einmaligen Betrag ausgezahlt bekommen haben, haben keinen Anspruch mehr auf diesen Absetzbetrag. Erfolgte noch keine Zahlung, kann der Absetzbetrag beim Steuerausgleich in Anspruch genommen werden. Er beträgt bei laufenden Bezügen von max. 20.500 € ebenfalls 500 €. Bis 25.500 € wird der Betrag gleichmäßig einschleifend auf Null reduziert.
Bei Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag werden im Jahr 2022 100 % der SV-Beiträge, höchstens aber 1.050 € rückerstattet.
In der Nachgründungsphase heißt es durchzuhalten, denn nun flattern die ersten Steuerbescheide und Sozialversicherungsnachzahlungen ein.
Wer Gewinn macht, muss sich mit dem Thema Sozialversicherung und Einkommensteuer auseinandersetzen. Da es für Gründer zumeist noch keine Steuervorauszahlungen und nur die niedrigsten SV-Beiträge zu zahlen gibt, werden Jungunternehmer im „verflixten“ dritten Jahr oft eiskalt erwischt – über ein Drittel der Insolvenzen passieren drei bis sieben Jahre nach Gründung.
Die überschlagsmäßige Empfehlung lautet: Legen Sie für die Einkommensteuer mindestens ein Drittel und für die Sozialversicherung mindestens ein Viertel des Gewinns auf ein Steuersparbuch.
Die Beiträge nach dem GSVG betragen aktuell 26,83 % von der endgültigen Beitragsgrundlage: steuerlicher Gewinn
– Gewinnfreibetrag
+ vorläufige SV-Beiträge (ohne Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge)
Nach oben und nach unten begrenzen:
(Werte 2023)
Die endgültigen Beiträge berechnet die SVS sobald sie den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt übermittelt bekommen hat. Für die Nachzahlung in der SVS werden die vorläufig geleisteten Beiträge abgezogen und im folgenden Kalenderjahr über vier Quartale vorgeschrieben. Für Gründer mit Gewerbeschein gibt es außerdem in den ersten beiden Jahren eine fixe Krankenversicherung. Gleichzeitig sind die neuen vorläufigen SV-Beiträge auf Basis des Gewinns aus der Steuererklärung zu zahlen.
Hier funktioniert das Spiel ähnlich: Gründer zahlen Einkommensteuervorauszahlungen auf Basis ihrer Gewinnschätzung im Fragebogen. Die endgültige Steuerbelastung ergibt sich erst bei Veranlagung der Steuererklärung. Diese ist dann auch die Basis für die neuerlichen Vorauszahlungen. Auch hier kumulieren sich Nachzahlung und Anpassung der Vorauszahlungen zumeist im dritten Jahr.
Da die Einkommensteuer auf einem Stufentarif basiert und die Steuerstufen ab 2023 an die Inflation angepasst werden, kann für Berechnung ein Steuertarif-Rechner helfen:
www.bmf.gv.at
> Berechnungsprogramme
> Abgabenrechner für Unternehmer/innen
Sollte das verflixte dritte Jahr zuschlagen und es mit den Nach- und Vorauszahlungen eng werden, so kann man sowohl bei der SVS als auch beim Finanzamt um Stundung oder Ratenzahlung ansuchen. Die Zinsen dafür betragen aktuell 4,63 % p.a. bei der SVS und 4,38 % p.a. bei der Finanz.
Sollten die Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr zu hoch sein, weil der voraussichtliche Gewinn niedriger ausfallen wird, so kann man bei beiden Behörden einen Herabsetzungsantrag einreichen. Bei der Finanz hat man dafür bis 30. September und bei der SV theoretisch bis zum Jahresende Zeit. Sinnvoll ist es hier, dies bis Mitte November zu tun, damit die letzte Vorauszahlung bis 30.11. noch angepasst werden kann.
Tipp:
Im Zuge der Steuererklärungen berechnen wir auch die zu erwartenden Vorauszahlungen für Sie.
Tipp:
Broschüre „Das verflixte 3. Jahr“
www.gruenderservice.at
> Publikationen
Das ist jener Betrag, der dem Arbeitnehmer trotz Pfändung als unpfändbarer Bezug verbleibt. Folgende Freibeträge sind bei einer Lohnpfändung 2023 unpfändbar:
Tipp: Existenzminimum-Rechner
www.schuldnerberatung-wien.at
> hilfreiche Rechner
Vorsteuern aus Drittländern können Sie sich bis 30. Juni zurückholen. Achtung: Der Antrag muss am 30.6. eingelangt sein. Bei Vorsteuern aus der EU haben Sie bis 30. September Zeit. Der Antrag funktioniert elektronisch über FinanzOnline. Auch hier gilt: Rechtzeitig wegschicken, damit Sie eine positive Empfangsbestätigung des EU-Landes am 30.9. in Händen halten.
Nachdem ein wiederaufgenommenes Steuerverfahren nicht zur erwarteten Steuergutschrift von rund 9.000 € geführt hatte, machte ein Steuerzahler seinem Ärger Luft. Gegenüber dem Finanzamt, dem Bundesfinanzgericht und dem Finanzministerium tat er kund, dass er sich „nicht täuschen und betrügen lasse von einer störrischen Finanzbeamtin“. Die Beamtin klagte wegen Unterlassung und Widerrufs der „unrichtigen und grob ehrenrührigen Tatsachenbehauptung über ihre Person“. Sie scheiterte in allen Instanzen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass die Aussagen nicht öffentlich waren, und darüber hinaus sollten die Adressaten von allfälligem Fehlverhalten erfahren.
Selbstständige haben drei Möglichkeiten ihr Homeoffice abzusetzen:
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Gilt ab 2022 |
Echtes oder häusliches Arbeitszimmer |
Großes Arbeitsplatzpauschale |
Kleines Arbeitsplatzpauschale |
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Voraussetzungen |
Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden. Außerdem muss es sich um einen separat begehbaren Raum und nicht um die Büroecke im Wohnzimmer handeln. |
Steht zu, wenn keine anderen aktiven Erwerbseinkünfte über 11.000 € jährlich erzielt werden, für die ein Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung benutzt werden kann. Grenze 2023: 11.693 € |
Steht zu, wenn andere aktive Erwerbseinkünfte von mehr als 11.000 € jährlich erzielt werden, und dafür auch ein anderer Arbeitsplatz benutzt werden kann. Grenze 2023: 11.693 € |
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Raumkosten (Strom, Gas, Miete, Gebäude-abschreibung, Zinsen etc.) |
tatsächliche Kosten für sämtliche Einrichtung absetzbar (Belege sammeln!) Formular E1a Kz 9275 |
1.200 € pro Jahr pauschal absetzbar Formular E1a Kz 9217 |
300 € pro Jahr pauschal absetzbar Formular E1a Kz 9215 |
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Ergonomische Büromöbel (insb. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) |
tatsächliche Kosten absetzbar (siehe Raumkosten) Formular E1a Kz 9275 |
nicht separat absetzbar |
300 € pro Jahr als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten (Belege sammeln!) Formular E1a Kz 9216 |
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Digitales Anlagevermögen, digitale Arbeitsmittel (Laptop, PC, Bildschirm, Drucker etc.) |
tatsächliche Kosten als Abschreibung absetzbar Sofortabsetzung für GWG bis 800 € (2022) bzw. 1.000 € (2023) wenn darüber: Verteilung auf Nutzungsdauer (3-4 Jahre) Privatanteil ausscheiden (z.B. 40 %) Formular E1a Kz 9130 |
Laut Gesetz sind weitere Ausgaben und Aufwendungen nicht absetzbar. Experten meinen, dass Arbeitsmittel und sonstige Ausgaben dennoch absetzbar sind, da sich das Abzugsverbot auf Arbeitszimmerkosten beschränkt. Eine Klarstellung bleibt abzuwarten. |
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Sonstige Ausgaben und Aufwendungen (Internet, Telefon, Büromaterial etc.) |
tatsächliche Kosten absetzbar wenn Anlagevermögen: siehe digitales Anlagevermögen wenn laufende Kosten: sofort absetzbar Privatanteil ausscheiden (z.B. 40 %) Formular E1a Kz 9230 |
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Pauschalierung |
nicht möglich |
Kann zusätzlich zur Betriebsausgaben- oder Kleinunternehmerpauschalierung abgesetzt werden. |
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Elektronische Post vom Finanzamt wird in der Databox zugestellt und zwar an dem Tag, an dem der Bescheid oder das Dokument in die Databox eingebracht wurde. Auf das Lesedatum kommt es nicht an. Per E-Mail informiert das Finanzamt über den Posteingang. Werden Bescheide und andere Zustellungen der Finanz in die Databox gestellt, gilt das Datum der Zustellung. Unangenehm ist es dann, wenn das E-Mail verloren geht und man dadurch eine Frist versäumt. Denn das Bundesfinanzgericht hat 2021 entschieden, dass ein solches E-Mail lediglich Service-Charakter hat.
Tipp: Mit einer Zustellvollmacht bei uns sind Sie vor solchen Überraschungen gefeit.
Die Zinsen bei der Finanz sind mit 8.2.2023 wieder um 0,5 Prozentpunkte gestiegen. Damit zahlt man nun 4,38 % pro Jahr für alle Arten von Schulden bei der Finanz.
Auf der anderen Seite erhält man auch 4,38 % Jahreszinssatz, wenn die Finanz Zinsen zahlen muss. Das ist mehr als auf dem Sparbuch. Steuern lässt sich so eine Guthabenverzinsung kaum und wenn, dann vor allem im Zusammenhang mit der Abgabe der Steuererklärung, wenn eine Gutschrift erwartet wird.
Bekommen Sie manchmal verdächtige E-Mails? Sie könnten grundsätzlich echt sein, wirken aber doch gefährlich. Bevor Sie auf den Link klicken, können Sie auf Watchlist Internet nachsehen, ob es schon Warnungen dazu gibt. Aber Achtung: Was auf Watchlist Internet nicht angeführt ist, ist nicht automatisch sicher. Prüfen Sie weiterhin den Absender und ob Sie sich auf der richtigen Seite befinden. Hinterfragen Sie auch den Inhalt der Nachricht.
Vorsicht bei standardisierten Hausverwaltungsvollmachten
Bei Hausgemeinschaften ist es üblich und notwendig, der Immobilienverwaltung eine Vollmacht zu erteilen. Vorsicht ist geboten, falls diese Vollmacht auch die Zustellung der Post vom Finanzamt beinhaltet. Nimmt der Immobilienverwalter etwa einen falschen Steuerbescheid entgegen und reagiert nicht, wird der Bescheid rechtskräftig, ohne dass der Steuerpflichtige selbst oder der Steuerberater zeitgerecht einschreiten können.
Mit der Covid-19-Pandemie trat Homeoffice vermehrt in den Vordergrund unseres Arbeitslebens. Die erlassenen Sondervereinbarungen betreffend Besteuerungsrecht und Sozialversicherung auf Basis der OECD-Guidance sind mittlerweile im Auslaufen. Wie erfolgt ab jetzt die Zurechnung?
Steuerrecht
Beim Cross-border Homeoffice zahlt man in jenem Staat Lohn- bzw. Einkommensteuer in dem man tätig wird. Dazu muss der Lohn auf die Arbeitstage im Arbeitgeberstaat und die Homeoffice-Tage im Ansässigkeitsstaat aufgeteilt werden. Ob der Arbeitgeber selbst die Lohnsteuer einbehalten und abführen muss, hängt davon ab, ob durch das Homeoffice eine Betriebsstätte im Ausland begründet wird. Hier spielt das Ausmaß des Homeoffice und der Wunsch des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers eine wichtige Rolle. Wir beraten Sie dazu gerne.
Sozialversicherung
Ab 1.7.2023 gilt jeweils zwischen Deutschland bzw. Tschechien und Österreich eine Rahmenvereinbarung, wonach bis zu 40 %ige Homeoffice-Tätigkeit zu keinem Wechsel der SV-Zuständigkeit führen soll. Eine Antragstellung beim zuständigen Sozialversicherungsträger ist Voraussetzung. Im Verhältnis zu anderen EU/EWR-Staaten wechselt die SV-Zuständigkeit bei min. 25 %iger Homeoffice-Tätigkeit zum Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers.
Im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Einzahlungen an Reparaturfonds und Instandhaltungsrücklagen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Zahlungen in den Reparaturfonds dienen zur Vorsorge für künftige Ausgaben und werden auf Basis des Anteils am Mieteigentum eingehoben. Zweck der Rücklagenbildung ist es, Mittel für hohe, nicht jährlich wiederkehrende Auslagen, insbesondere für große Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, anzusparen und damit mögliche Kosten einer Darlehensaufnahme zu vermeiden.
Werbungskosten setzen allerdings ein Abfließen voraus, das sich wirtschaftlich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt und dem Erwerb, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dient. Die geleisteten Beiträge zur Rücklage können somit erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie tatsächlich aufwandswirksam für die Erhaltung oder Verbesserung verwendet werden.
Weitere Anmerkung: Eine Rückzahlung der nicht verbrauchten Rücklage kann der Wohnungs- oder Hauseigentümer bei Veräußerung seines Anteils leider nicht vom Käufer verlangen.
Tipp: Im Kaufvertrag konkret den auf den Kaufpreis entfallenden Anteil der übertragenen Rücklage erwähnen, dann bezahlt man von diesem Teil des Veräußerungserlöses keine Immo-Est.
Verordnung regelt jetzt die Nutzung von Motor- oder Fahrrädern durch wesentlich beteiligte Geschäftsführer (Anteil über 25 %).
Seit 2018 regelt eine Verordnung, dass zur Ermittlung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmen-KFZ die Werte der Sachbezugswerte-Verordnung verwendet werden können. Damit wurden reine E-Fahrzeuge interessant, denn für diese ist laut der Verordnung kein steuerlicher Sachbezug anzusetzen.
Ab 2022 wurden nun auch explizit Kraftfahrräder und Fahrräder miteingeschlossen. Dessen elektrische Vertreter sind somit auch abgabenfrei. Interessant ist der Verweis auf die Sachbezugswerte-Verordnung auch insoweit, weil es hier Klarstellungen für das E-Tanken ab 2023 gibt (siehe Artikel auf dieser Seite).
Der Sachbezugswert ist bei nicht reinen E-Fahrzeugen in vielen Fällen zu hoch. Hier kann man auch den tatsächlichen Anteil an Privatfahrten gegenüber den Gesamtkosten des Firmenwagens laut Buchhaltung ansetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die privaten Fahrten mittels Fahrtenbuch oder Ähnlichem nachgewiesen werden. Eine Schätzung des Privatanteils ist in der Verordnung nicht vorgesehen.
Seit Jahresbeginn erhalten Versicherte der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) 100 € Bonus für eine Vorsorgeuntersuchung.
Ab 1. Jänner 2023 erhalten SVS-Krankenversicherte und anspruchsberechtigte Angehörige einen Bonus von 100 €, wenn sie sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums einer Vorsorgeuntersuchung unterziehen:
Der 100-Euro-Bonus wird von der SVS automatisch und ohne Antragstellung auf Basis der abgerechneten oder zur Kostenvergütung eingereichten Leistungen auf das Konto der Versicherten überwiesen. Für alle, die die Vorsorgeuntersuchung bereits 2021 oder 2022 absolviert haben, wird das Geld bereits im 1. Quartal 2023 angewiesen, alle anderen erhalten den Bonus im Laufe des Jahres 2023 nach Absolvierung ihrer Vorsorgeuntersuchung und Abrechnung der Leistung durch die SVS. Die Leistung ist einkommen- und umsatzsteuerfrei.
Österreich hat die entsprechende EU-Richtlinie DAC7 im Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) umgesetzt.
Damit soll der Verkauf von Waren und Dienstleistungen über Internetplattformen leichter besteuert werden können. Betroffen sind folgende Tätigkeiten:
Der Vertrag muss elektronisch abgeschlossen und die Zahlung über die Plattform erfolgen. Beispiel: Verkauf über Amazon, Willhaben mit PayLivery. Ein eigener Online-Shop, bei dem ein Anbieter im eigenen Namen und Rechnung verkauft, ist nicht betroffen. Plattformbetreiber müssen bis 31.1. des Folgejahres über FinanzOnline melden, wenn sie ihren Sitz, Ort der Geschäftsleistung oder eine Betriebsstätte in Österreich haben. Drittlandsplattformen können sich ein EU-Mitgliedsland aussuchen. Bei Verstößen drohen Strafen bis 200.000 €.
Gemeldet werden die Tätigkeiten der Anbieter. Freigestellt sind z.B. Warenverkäufer mit weniger als 30 Verkäufen und weniger als 2.000 € Vergütung pro Jahr.
Tipp: Die Meldung bedeutet nicht automatisch, dass man steuerpflichtig wird. Die allgemeinen Grundsätze zur Steuerpflicht gelten weiterhin. Wir beraten Sie dazu gerne.
Der Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes kann grundsätzlich durch Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Teil- oder Vollpauschalierung ermittelt werden. Mit 1.1.2023 wurden die Wertgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung geändert.
Die Pauschalierungen sind von den Umsätzen und Einheitswerten (EHW) des Betriebes abhängig. Bei einem Einheitswert bis 75.000 € kann die Vollpauschalierung angewendet werden. Hier wird der Gewinn auf Basis des Einheitswertes unter Berücksichtigung von Zu- und Verpachtungen ermittelt. Der Einheitswert der selbstbewirtschafteten Flächen ist mit 42 % zu multiplizieren (Grundbetrag).
Bei einem Umsatz von unter 600.000 € und einem Einheitswert zwischen 75.000,01 € und 165.000 € (bis 2022: zwischen 75.000,01 € und 130.000 €) kann die Teilpauschalierung in Anspruch genommen werden, Vieheinheiten und reduzierte landwirtschaftliche Nutzflächen sind irrelevant. Zur Gewinnermittlung werden von den tatsächlichen Einnahmen 70 % oder 80 % bei Veredelungstätigkeiten, als pauschale Ausgaben in Abzug gebracht.
Sonderregelungen bestehen weiterhin für Forstwirtschaft (EHW > 15.000 €), Weinbau (Weinbaufläche > 60 Ar), Gartenbau, Obstbau, Mostbuschenschank sowie land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb. Die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wurde von 40.000 € auf 45.000 € angehoben.
Auch in der Umsatzsteuerpauschalierung gilt für die Anwendbarkeit die neue Umsatzgrenze von 600.000 € (bisher 400.000 €).
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EHW |
75.000 € |
165.000 € |
165.000 € |
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Umsatz |
600.000 € |
600.000 € |
700.000 € |
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Vollpauschalierung Gewinn = |
Teilpauschalierung 70 % (bzw. 80 %) |
Einnahmen- Rechnung |
Buchführung |
Nach Geldsegen droht nun Rückzahlung – denn die Finanz hält hinsichtlich Corona-Hilfen äußerst kritisch Nachschau.
Die Finanz prüft die empfangenen Förderungen entweder im Rahmen einer Betriebsprüfung oder in einer separaten Nachschau. Sind die Förderkriterien eingehalten worden? Dabei tritt das Finanzamt als Gutachter für die betreffende Förderstelle auf (COFAG, AWS, ÖHT, AMS, Ministerien).
Mit der Förderstelle besteht ein privatrechtlicher Vertrag, der auf den manchmal nicht ganz eindeutigen Förderrichtlinien beruht. Werden Rückzahlungen zu Unrecht vorgeschrieben, kann man diese nur in einem teuren und zeitaufwendigen Zivilprozess bekämpfen. Wer zu viel kassiert hat, wird außerdem bei der Staatsanwaltschaft gemeldet.
Gemäß dem Fördervertrag verpflichtet sich der Förderwerber eine Überprüfung zuzulassen und alle Unterlagen bereitzustellen. Achten Sie auf die Aufbewahrungspflichten: Für Investitionsprämie und Kurzarbeitsbeihilfe etwa gilt eine Frist von zehn Jahren.
Die Finanz erfragt gerne, ob der Umsatzrückgang tatsächlich coronabedingt ist und ob man alle Maßnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu minimieren. Beim Fixkostenzuschuss liegt der Fokus auf den bezahlten Mieten, denn im Falle eines Betretungsverbots hätte man eventuell die Mietzahlung verweigern können.
Wer inzwischen festgestellt hat, dass er zu viel Corona-Förderung erhalten hat, kann diese freiwillig zurückzahlen und eine Korrekturmeldung einbringen. So kann eine Strafe vermieden werden. Wir beraten Sie gerne dazu.
Vielen ist bewusst, dass wir dringend eine humanere Wirtschaft brauchen, die sich sowohl dem ökonomischen als auch dem menschlichen Fortschritt verpflichtet fühlt. Die Autoren wollen einer vielseitigen Betrachtung Raum schenken und zum Reflektieren ohne Schlusspunkt anregen. Das Buch soll all jene zum Weiterdenken und Handeln ermutigen, die daran glauben, dass eine menschlichere Form des Wirtschaftens und ökonomischer Erfolg einander nicht ausschließen.
Günter Müller-Stewens und Eva Bilhuber Galli, NZZ Libro, 224 Seiten
Zukünftige Arbeitskultur: Neu ist nicht gleich gut.
In der Arbeitswelt geraten wir zunehmend in eine Dynamik zwischen Innovationsdruck einerseits und der Sehnsucht nach Kontinuität und Planbarkeit andererseits. Liegt die Lösung, wie so oft, in der Mitte? Jule Jankowski geht der Frage nach der Strategie einer guten Zusammenarbeit auf den Grund und findet Antworten aus der Vergangenheit und dem Jetzt. Und lotet aus: Wo stecken wir fest in unserem Beharrungsdenken? Und wo folgen wir blindlings dem Massenstrom?
Vahlen Verlag, 255 Seiten
Eine österreichische Limited (Ltd.) ist eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft mit österreichischem Verwaltungssitz. Aufgrund des Brexit verlieren diese Ltd. die Anerkennung als ausländische juristische Person. Gesellschafter, die es in der Übergangszeit verabsäumt haben, ihre Rechtsform an das österreichische Gesellschaftsrecht anzupassen, müssen mit unangenehmen Konsequenzen rechnen:
Gesellschafter
Übersetzungsprogramme wie Google-Translate sorgen oft für ungewollte Heiterkeit. Besser schneidet hier DeepL-Translate ab. In der Gratisversion kann man Texte mit max. 5.000 Zeichen übersetzen. Zusätzlich sind drei Word-, PDF- und PowerPoint-Dokumente pro Monat dabei, die dann schreibgeschützt herunterladbar sind.
DeepL.com
Ab 1. Jänner 2023 werden folgende Leistungen an die Inflation angepasst:
Am 2. Nov. 2022 wurden die Finanzamtszinsen zum dritten Mal in diesem Jahr erhöht. Der neue Zinssatz beträgt nun 3,38 % pro Jahr. Zur Erinnerung: Anfang des Jahres zahlte man nur 1,38 % für alle Arten von Schulden beim Finanzamt. Ein Ende der Entwicklung ist derzeit nicht abzusehen.
Die Stundungszinsen steigen ab Juli 2024 um weitere zwei Prozentpunkte, da die coronabedingte Senkung ausläuft.
Im 2. Teuerungs-Entlastungspaket wird ab 2025 der Dienstgeberbeitrag von 3,9 auf 3,7 % gesenkt. Für 2023 und 2024 ist das auch möglich, es braucht aber eine lohngestaltende Maßnahme. Das bedeutet, dass die Senkung entweder überbetrieblich z.B. im Kollektivvertrag oder innerbetrieblich z.B. in einem Aktenvermerk festgelegt werden muss.
Wir wundern uns, warum es diese Zusatzbedingung überhaupt gibt, wenn es doch jedem Arbeitgeber möglich ist, mit einem Dreizeiler die Lohnnebenkosten zu senken.
Wussten Sie, dass das Bundesministerium für Finanzen einen eigenen Youtube-Kanal betreibt? Wenn nicht, ist das keine Bildungslücke. Das liegt daran, dass der Channel erst 1720 Abonnementen hat – Stand Anfang September. Dabei findet sich eine bunte Mischung an Videos über die Finanz selbst, diverse Steuerthemen und Sicherheit im Internet. Ein angenehm unaufgeregter Kanal mit Potential. Maybe you like it.