Senkung Mindestkörperschaftsteuer – automatisch?

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2023 brachte eine Absenkung des Mindeststammkapitals bei GmbHs. So beträgt das Stammkapital einer GmbH oder (neu) einer FlexCo seit Jahresbeginn 2024 nur noch 10.000 € anstelle von bisher 35.000 €.

Die Mindestkörperschaftsteuer (abgekürzt Mindest-KÖSt oder MiKö) berechnet sich mit 5 % des Mindeststammkapitals und sinkt daher von 1.750 € auf 500 € pro Jahr, wobei es für Jung-GmbHs für die ersten und die zweiten fünf Jahre eine Ermäßigung gab.

Mindest-KÖSt

bis 2023 (€)

1. / 6. / 11. Jahr

pro Jahr

500 / 1.000 / 1.750

pro Quartal

125 / 250 / 438

ab 2024 (€)

pro Jahr

500

pro Quartal

125

Vorauszahlungen 2024

Wer jetzt denkt, dass die Vorauszahlungsbescheide an die neue gesetzliche Mindest-KÖSt angepasst werden, der irrt. GmbHs, die aktuell auf Mindest-KÖSt eingestuft sind, finden noch die alten Beträge aus 2023 auf den Vorschreibungen. Wenn in den betroffenen Fällen eine Änderung gewünscht wird, ist ein Herabsetzungsantrag zu stellen. Dieser kann noch bis 30. September eingereicht werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Bewirtungs­kosten – wie kann man sie absetzen?

Bewirtungskosten zählen zu den Repräsentationsaufwendungen. Sie fallen dann an, wenn ein Unternehmer seine Kunden, Geschäftspartner oder auch Mitarbeiter mit Essen und Trinken verwöhnt. Aber Vorsicht: Die Absetzbarkeit unterliegt strengen Kriterien!

Vollständig abzugsfähig sind Bewirtungskosten nur, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung stehen oder ein unmittelbarer Bestandteil der Leistung sind (etwa im Schulungspreis inbegriffen, Produkt- und Warenverkostung, Eventbewirtung).

Zur Hälfte abzugsfähig sind Bewirtungskosten, die der Werbung dienen und deren betriebliche Veranlassung überwiegend ist (etwa Arbeitsessen zur Geschäftsanbahnung, Bewirtung von Geschäftspartnern in der Betriebskantine, Bewirtung bei Informationsveranstaltungen).

Tipp: Vermerken Sie auf der Rechnung, welches Rechtsgeschäft angestrebt wird. Das Vorliegen einer Restaurantrechnung reicht nicht aus.

Nicht abzugsfähig sind Bewirtungen, die nicht der Werbung dienen – so etwa zur Kontaktpflege oder Bewirtung nach Geschäftsabschluss.

Hinweis: Die unentgeltliche Bereitstellung von Getränken und Snacks am Arbeitsplatz für Mitarbeiter fällt nicht unter Bewirtungskosten, sondern ist als freiwilliger Sozialaufwand zu 100 % abzugsfähig.

Wie berechnet sich die Infla­tion bei Gehaltsverhandlungen?

Jährlich im Herbst starten die Lohnverhandlungen beginnend bei den Metallern. Aber auch jetzt im Frühling wird für viele Branchen ein Abschluss angestrebt. Es wird also wieder spannend …

Doch warum entsprechen die geforderten Erhöhungen nicht der Infla-

tionsrate, die sich am Verbraucherpreisindex bemisst und von der Statistik Austria veröffentlicht wird?

Für die Kollektivvertragsverhandlungen wird die sogenannte „Benya-Formel“ als entscheidende Verhandlungsgrundlage herangezogen. Diese berechnet sich folgendermaßen:

Inflation

+ mittelfristiger
gesamtwirtschaftlicher
Produktivitätszuwachs

= Lohnsteigerung

Die Formel stammt aus den 1960iger Jahren und ist auf den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Anton Benya zurückzuführen. Sie soll für eine stabile Einkommensverteilung sorgen und die Kaufkraft der Arbeitnehmer erhalten.

Ob die Formel noch zeitgemäß ist oder ein kürzerer Durchrechnungszeitraum für die Inflation genommen werden soll, um auf die stark anziehende oder nachlassende Inflation flexibler reagieren zu können, wird gerade in diesen Zeiten häufig diskutiert.

Was ändert sich bei der Eltern­karenz?

In der Praxis sind vor allem zwei Maßnahmen wichtig: Ab November 2023 wird die Elternkarenz verkürzt und die Elternteilzeit verlängert.

Künftig besteht der gesetzliche Anspruch auf Elternkarenz nach dem Mutterschutz-Gesetz (MSchG) und im Väter-Karenz-Gesetz (VKG) nur noch für 22 Monate (bisher 24 Monate). Diese Änderung gilt für Geburten ab 1. November 2023.

Die 24 Monate können jedoch in zwei Fällen in Anspruch genommen werden:

  1. Zwei Monate der Karenzzeit müssen von beiden Elternteilen geleistet werden; die Zeit wird somit gesplittet,
  2. oder es handelt sich um einen alleinerziehenden Elternteil.

In den Genuss der vollen 24 Monate kommt man auch im Falle einer Karenzteilung, wenn ein Elternteil nicht karenzberechtigt ist (weil zB kein Dienstverhältnis vorliegt, ein Elternteil selbstständig tätig, studierend oder arbeitslos ist).

Der Status alleinerziehend liegt vor, wenn ein zweiter Elternteil entweder nicht vorhanden ist oder nicht im selben Haushalt lebt. Wird man während der Karenz zum Alleinverdiener, kann auch verlängert werden.

Der Zeitrahmen für Elternteilzeiten wird vom siebenten auf das achte Lebensjahr des Kindes ausgedehnt. Diese Erweiterung ist bereits auf Fälle anwendbar, in denen dem Arbeitgeber die Absicht auf Elternteilzeit ab 1.11.2023 bekanntgegeben wird.

Ich pendle täglich nach Deutschland – was beachten­?

Im August 2023 erfolgte mit der Änderung zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland eine Anpassung der Grenzgängerregelung. Die Neu­regelung soll 2024 in Kraft treten.

Einkünfte von Grenzgängern aus unselbständiger Arbeit werden zur Gänze im Wohnsitzstaat (= Ansässig­keitsstaat) besteuert. Die Änderung zum DBA umfasst die Definition der Grenzgänger-Eigenschaft. Grenzgänger sind Personen, die in der Grenzzone arbeiten und dort ihren Hauptwohnsitz haben. Nach bisheriger Regelung war die tägliche Rückkehr Voraussetzung. Ein tägliches Pendeln über die Grenze ist nach der Neuregelung des DBA nicht mehr erforderlich. Damit wird das Arbeiten im Home-Office erleichtert. Was schädliche Dienstreisen außerhalb der Grenzzone betrifft, bleibt die bisherige Toleranzregelung von 45 Tagen bestehen.

Als grenznah gelten Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze (Grenzzone) liegt. Außerdem sind nun auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst von der Grenzgängerregelung umfasst.

Vorsicht:

Die dargestellte Grenzgängerregelung gilt nur für steuerliche Zwecke, nicht für die Sozialversicherung. Hierzu verweisen wir auf unseren Artikel Impuls 2. Quartal 2023.

Wann verjährt der Urlaub?

Grundsätzlich verjährt der Urlaubs­anspruch laut österreichischem Recht nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. 

Er kann also innerhalb von drei Jahren verbraucht werden. In einem Urteil hat der OGH nun entschieden, dass der Urlaubsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen nicht verjähren kann.

In seinem Urteil (OGH 8 Ob A 23/23z) hält der OGH fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind,

Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, verjährt auch der Urlaub nicht. Mit dieser Entscheidung folgt der OGH der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem Unionsrecht. Die Rechtsprechung bezieht sich nur auf den Mindestanspruch von vier Urlaubswochen und enthält keine Aussage zum nationalen Recht der fünften oder sechsten Urlaubswoche.

Empfehlung:

Überwachen Sie den Urlaubskonsum Ihrer Mitarbeiter und kommen Sie den Aufforderungs- und Hinweispflichten betreffend Urlaubsansprüchen ihrer Arbeitnehmer rechtzeitig nach.

Wie hoch ist die Abfertigung bei Altersteilzeit?

Die Altersteilzeitvereinbarung (ATZV) ermöglicht älteren Dienstnehmern ihre Arbeitszeit zu verringern, ohne dabei ihre Ansprüche auf Pensionsbezüge oder auch Abfertigungen zu verlieren.

Grundsätzlich kann gewählt werden, ob man für die festgelegte Laufzeit (max. 5 Jahre)

Die ATZV ist an bestimmte Mindestinhalte geknüpft, Regelungen hinsichtlich der Berechnung der Abfertigungshöhe gibt es nicht.

OGH-Entscheidung

Im Anlassfall war im Blockzeitmodell für die Abfertigung vereinbart, dass diese auf Basis eines der Vollbeschäftigung entsprechenden Monatsbruttogehaltes im letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührt. In der Arbeitsphase wurden Erfolgs- und Ergebnisprämien sowie individuelle Bonifikationen bezahlt. Die variablen Bezüge standen in der Freizeitphase nicht zu. In die Abfertigung waren die Prämien und Bonifikationen nicht einzubeziehen.

Tipp: Schaffen Sie Klarheit und zählen Sie in der ATZV die Bezugsteile zur Ermittlung der Abfertigung alt möglichst detailliert auf.

Wie muss der Firmenabfall entsorgt werden?

Betriebe müssen genauso wie Privathaushalte ihren Abfall trennen und fachgerecht entsorgen. Daneben müssen Unternehmen auch Aufzeichnungen über die angefallenen Abfälle und deren Entsorgung führen.

Mülldoku und -meldung

Grundsätzlich muss jeder Betrieb Aufzeichnungen über die angefallenen Abfälle und deren Entsorgung führen. Wer nur normalen Haushaltsmüll inkl. dort üblicherweise anfallender Problemstoffe oder Altöl bis 200 Liter jährlich produziert, muss deren Entsorgung durch Rechnungen etc. auf Verlagen der Behörde nachweisen. Eine Meldung ist nicht erforderlich. In Büros könnte das beispielsweise ein Nachweis über die korrekte Entsorgung von Druckertonern oder IT-Altgeräten sein.  Betriebe mit Altöl über 200 Liter pro Jahr und mit gefährlichen Abfällen, die in normalen Haushalten üblicherweise nicht vorkommen, müssen zusätzlich monatlich elektronisch melden.

Abfallwirtschaftskonzept

Außerdem benötigen Betriebe, die eine Betriebsanlagengenehmigung brauchen oder mehr als 20 Dienstnehmer beschäftigen ein Abfallwirtschaftskonzept.

Abfallbeauftragter

Ab 100 Dienstnehmern ist das Unternehmen verpflichtend, einen Abfallbeauftragten zu bestellen.

Beratung und Infos finden Sie unter:

wko.at > Suche „Abfallwirtschaft im Betrieb“

Wie beantragt man die Energiekostenpauschale?

Ab sofort können Klein- und KleinstunternehmerInnen die Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 € beantragen. Die Antragsfrist läuft noch bis 30.11.2023 18:00 Uhr.

Im Selbst-Check erfährt man, ob das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Dazu kann man auf www.energiekostenpauschale.at den Selbst-Check durchführen.

Voraussetzungen:

Im Zuge des Selbstchecks erfahren Sie, wie Sie Handy-Signatur, ID Austria und USP-Zugang erhalten können. Treffen die Voraussetzungen zu, können Sie unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Wir als Steuerberater können nicht für Sie einreichen, wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.

Tipp: Wer keinen Energiekostenzuschuss (EKZ) 1 beantragt hat, kann als Förderzeitraum den vollen Zeitraum 1.2.-31.12.2022 beantragen. Ansonsten ist nur ein Antrag für den Zeitraum ohne EKZ 1 möglich.

Hotline der Forschungsförderungsgesellschaft: +43 1 890 80 6776

Was ist eine virtuelle Mitarbeiter­beteiligung?

Sie haben ein Start-up gegründet und finden nur schwer Mitarbeiter? Vor allem geringe Umsätze und Gewinne in der Anfangsphase sowie die daraus folgende schwache Liquidität erschwert die Suche nach kompetenten Mitarbeitern.

Mitarbeiterbeteiligungen sind effektive Anreize für Mitarbeiter. Reale Mitarbeiterbeteiligungen sind mit Gesellschaftsvertragsänderungen und Kosten wie etwa bei Vertragserrichtung oder Notariatskosten verbunden.

Eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung ist kostenlos. Die Mitarbeiter erhalten durch eine schuldrechtliche Vereinbarung fiktive Anteile am Unternehmen, keine Kapitalanteile. Durch die Beteiligung am künftigen Unternehmenserfolg werden finanzielle Anreize geschaffen. Im Exit-Fall erfolgt eine wirtschaftliche Gleichstellung zwischen virtuellem und realem Gesellschafter. Die Ausgestaltung der Vereinbarung ist weitgehend frei und kann auf die MA individuell angepasst werden.

Steuerrechtliche Aspekte

Steuerpflicht wird erst ausgelöst, sobald es zu einem Zahlungsfluss kommt. Die abgeschlossene Vereinbarung ist nicht betroffen.

Vorsicht: 

Beim Exit-Szenario fließt der Veräußerungserlös direkt an die realen Gesellschafter. Diese haben für ausreichend Liquidität zu sorgen, damit die virtuellen Mitarbeiter ihre Vergütungen erhalten.

Ist Verlust bei Vermietung im Ausland in Österreich anrechenbar?

In den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, dass das Besteuerungsrecht bei der Vermietung von Immobilien quasi immer dem Lagestaat zukommt. 

Die Doppelbesteuerung wird damit vermieden, dass Österreich diese Einkünfte aus der Vermietung ausnimmt. Dabei kommt entweder die Befreiungsmethode (z.B. Deutschland) oder die Anrechnungsmethode (z.B. Italien) zur Anwendung.

Bei der Befreiungsmethode werden die Einkünfte nur für die Berechnung des österreichischen Steuersatzes berücksichtigt. Dies nennt man Progressionsvorbehalt. Dabei wird der höhere Durchschnittssteuersatz auf die inländischen Einkünfte angewandt.

Dies gilt allerdings nicht für Verluste, denn diese senken nicht den Steuersatz. Hier wurde geregelt, dass die ausländischen Verluste mit inländischem Einkommen verrechenbar sind und somit die Steuerbemessungsgrundlage mindern.

Dabei muss man die ausländischen Verluste auf österreichisches Steuerrecht umrechnen. Das betrifft etwa die Abschreibungsdauer oder die 15jahres-Verteilung der Instandsetzungskosten von Wohnraum. Auch die Liebhaberei-Verordnung kommt zur Anwendung, weshalb die Finanzbehörde eine Prognoserechnung verlangen kann. Sollte dieser ausländische Verlust in den Folgejahren im Ausland verwertet werden, muss man in Österreich nachversteuern.

Sind SV-Gutschriften steuerpflichtig?

Grundsätzlich sind Gutschriften in der Sozialversicherung (SV) steuerpflichtig, wenn es sich um Rückzahlungen von Beiträgen handelt. 

Bei Selbständigen wird die Gutschrift mit aktuellen Beiträgen verrechnet und bei Dienstnehmern wird ein Lohnzettel ans Finanzamt übermittelt. In der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gibt es aber einige außerordentliche Gutschriften:

1. Gutschrift für Niedrigverdiener:

Wird für Bauern im 2. und für Selbständige im 3. Quartal wie eine Zahlung ausgewiesen und verringert die offene Beitragsforderung. Die Gutschrift muss nicht versteuert werden, wenn nur der verringerte Beitrag abgesetzt wird.

2. SV-Bonus
(Teuerungsausgleich 2022):

Findet sich in der Vorschreibung für das 4. Quartal 2022. Diese Gutschrift ist erst ab einem Einkommen von 24 500 € steuerpflichtig und kommt automatisch über FinanzOnline in die Veranlagung. Die SV-Beiträge bleiben in voller Höhe absetzbar.

3. Gesundheitsbonus:

Gibt es für Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung und ist weder einkommen- noch umsatzsteuerpflichtig.

4. Gesundheitshunderter:

Ersetzt Kosten für Gesundheitsmaßnahmen und ist ebenfalls steuerfrei.

Wie bekommt man den Teuerungs­absetzbetrag?

Der Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von maximal 500 € wurde mit dem Anti-Teuerungspaket beschlossen und soll Arbeitnehmer und Pensionisten mit niedrigem Einkommen entlasten.

Arbeitnehmer

Diese können den Teuerungsabsetzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung 2022 in Anspruch nehmen. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch, sobald ein Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag besteht. Der Teuerungsabsetzbetrag beträgt bis zu einem Einkommen von 18.200 € insgesamt 500 €. Bis zu 24.200 € wird der Betrag einschleifend auf null reduziert.

Bei Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag werden im Jahr 2022 70 % der SV-Beiträge, höchstens aber 1.550 € rückerstattet.

Pensionisten

Pensionisten, die bereits im September 2022 den einmaligen Betrag ausgezahlt bekommen haben, haben keinen Anspruch mehr auf diesen Absetzbetrag. Erfolgte noch keine Zahlung, kann der Absetzbetrag beim Steuerausgleich in Anspruch genommen werden. Er beträgt bei laufenden Bezügen von max. 20.500 € ebenfalls 500 €. Bis 25.500 € wird der Betrag gleichmäßig einschleifend auf Null reduziert. 

Bei Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag werden im Jahr 2022 100 % der SV-Beiträge, höchstens aber 1.050 € rückerstattet.

Grenzüberschreitendes Arbeiten im Homeoffice

Mit der Covid-19-Pandemie trat Homeoffice vermehrt in den Vordergrund unseres Arbeitslebens. Die erlassenen Sondervereinbarungen betreffend Besteuerungsrecht und Sozialversicherung auf Basis der OECD-Guidance sind mittlerweile im Auslaufen. Wie erfolgt ab jetzt die Zurechnung?

Steuerrecht

Beim Cross-border Homeoffice zahlt man in jenem Staat Lohn- bzw. Einkommensteuer in dem man tätig wird. Dazu muss der Lohn auf die Arbeitstage im Arbeitgeberstaat und die Homeoffice-Tage im Ansässigkeitsstaat aufgeteilt werden. Ob der Arbeitgeber selbst die Lohnsteuer einbehalten und abführen muss, hängt davon ab, ob durch das Homeoffice eine Betriebsstätte im Ausland begründet wird. Hier spielt das Ausmaß des Homeoffice und der Wunsch des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers eine wichtige Rolle. Wir beraten Sie dazu gerne. 

Sozialversicherung

Ab 1.7.2023 gilt jeweils zwischen Deutschland bzw. Tschechien und Österreich eine Rahmenvereinbarung, wonach bis zu 40 %ige Home­office-Tätigkeit zu keinem Wechsel der SV-Zuständigkeit führen soll. Eine Antragstellung beim zuständigen Sozialversicherungsträger ist Voraussetzung. Im Verhältnis zu anderen EU/EWR-Staaten wechselt die SV-Zuständigkeit bei min. 25 %iger Homeoffice-Tätigkeit zum Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers.

Vermietung & Verpachtung: Reparaturfonds absetzbar?

Im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Einzahlungen an Reparaturfonds und Instandhaltungsrücklagen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Die Zahlungen in den Reparaturfonds dienen zur Vorsorge für künftige Ausgaben und werden auf Basis des Anteils am Mieteigentum eingehoben. Zweck der Rücklagenbildung ist es, Mittel für hohe, nicht jährlich wiederkehrende Auslagen, insbesondere für große Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, anzusparen und damit mögliche Kosten einer Darlehensaufnahme zu vermeiden. 

Werbungskosten setzen allerdings ein Abfließen voraus, das sich wirtschaftlich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt und dem Erwerb, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dient. Die geleisteten Beiträge zur Rücklage können somit erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie tatsächlich aufwandswirksam für die Erhaltung oder Verbesserung verwendet werden.

Weitere Anmerkung: Eine Rückzahlung der nicht verbrauchten Rücklage kann der Wohnungs- oder Hauseigentümer bei Veräußerung seines Anteils leider nicht vom Käufer verlangen. 

Tipp: Im Kaufvertrag konkret den auf den Kaufpreis entfallenden Anteil der übertragenen Rücklage erwähnen, dann bezahlt man von diesem Teil des Veräußerungserlöses keine Immo-Est.

Auslands­einkünfte „vergessen“. Was soll ich tun?

Beziehen Sie eine Pension aus dem Ausland oder haben Sie Kapitaleinkünfte auf einem ausländischen Depot? Dann müssen Sie diese Einkünfte in Ihrer österreichischen Steuererklärung bekannt geben!

Erzielen in Österreich (Ö) ansässige Personen ausländische Einkünfte, die in Ö grundsätzlich steuerpflichtig sind, ist zu prüfen, ob diese Einkünfte in einem anderen Staat ebenfalls besteuert werden. Welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, wird in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern geregelt. Steht das alleinige Besteuerungsrecht Ö zu, sind diese in Ö zu versteuern. Liegt das Besteuerungsrecht im Ausland, kommt es in Ö entweder zur Anrechnung der ausländischen Steuer oder zur Freistellung der Auslandseinkünfte unter Progressionsvorbehalt.

Um Steuerhinterziehungen zu vermeiden, wird der länderübergreifende Informationsaustausch immer besser. Wenn Sie Ihre ausländischen Einkünfte bisher nicht gemeldet haben, können Sie über eine Selbstanzeige etwaige Sanktionen abwenden. Das Risiko bei einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung liegt im verlängerten Verjährungszeitraum (10 statt 5 Jahre). Für vorsätzliches Handeln genügt bereits ein ernstliches Für-möglich-Halten der Abgabenverkürzung.

Empfehlung: Warten Sie nicht, bis sich das Finanzamt bei Ihnen meldet!

Verkürzungszuschlag zur Vermeidung einer Finanzstrafe

Nach einer Betriebsprüfung besteht bei Verdacht auf Finanzvergehen stets die Gefahr eines nachfolgenden Finanzstrafverfahrens. Aus diesem drohen weitere unangenehme Folgen wie etwa Geldstrafen oder die Gefährdung der Berufsberechtigung. Jedenfalls ist aber mit einem erhöhten Zeit- und Kostenaufwand zu rechnen.

Droht bei einer Betriebsprüfung eine Finanzstrafe, so gibt es zwei Instru-mente, um diese pauschal abzumildern: Die Selbstanzeige vor der Betriebsprüfung führt zu einer Abgabenerhöhung von 5 bis 30 % und der Verkürzungszuschlag von 10 % soll geringfügigere Finanzvergehen aus der Welt schaffen. Die Grenze liegt hier bei 10.000 € pro Jahr bzw. insgesamt max. 33.000 € an Finanzvergehen. 

Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung sofern kein Finanzstrafverfahren anhängig ist, keine Selbstanzeige vorliegt und keine Präventionsstrafe zu verhängen ist, um den Täter von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Der Abgabenpflichtige verzichtet auf Rechtsmittel gegen den Verkürzungszuschlag und bezahlt innerhalb eines Monats, eine Zahlungserleichterung ist nicht möglich.

Hinweis: Betriebsprüfer bieten die Inanspruchnahme eines Verkürzungszuschlages nicht unbedingt von sich aus an.

Haus saniert und verkauft – Immo-ESt?

Private Grundstücksverkäufe sind unter anderem dann von der Immobilienertragsteuer befreit, wenn es sich um die Veräußerung eines selbst hergestellten Gebäudes handelt, das innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zum Erzielen von Einkünften gedient hat. Zubauten zu bestehenden Gebäuden erfüllen diese Voraussetzungen meist nicht.

Wenn Sie für die Errichtung eines Gebäudes das finanzielle Baurisiko tragen, liegt ein selbst hergestelltes Gebäude vor. Es muss sich hierbei um eine Baumaßnahme handeln, die sich nach der Verkehrsauffassung als Gebäudeerrichtung darstellt. Herstellungsaufwendungen, die zur Änderung der Wesensart eines Gebäudes führen, sind nicht ausreichend. Diese Auffassung wird vor allem dadurch untermauert, dass die Befreiungsbestimmungen auf die erstmalige Errichtung eines Objektes abzielen. Somit wäre ein Ausbau eines Dachgeschoßes zur Schaffung neuer Wohneinheiten nicht gedeckt. Eine Vergrößerung der zu Wohnzwecken nutzbaren Fläche stellt keine Gebäudeherstellung dar, Sanierungen und Gebäudeausbau schaffen kein anderes Wirtschaftsgut.

Tipp: Sammeln Sie die Belege, denn die Sanierungskosten erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren somit die Immo-ESt. 

Darf die Bank noch ein Verwahrungsentgelt verlangen?

Die Zinsen sind im Steigen – sind Verwahrungsentgelte und Negativzinsen noch erlaubt?

Hier lautet die Antwort: Das kommt auf Ihre Vereinbarung an!

Automatische Anpassung

Ist ein variabler Zinssatz auch für Guthaben vereinbart, so erfolgt die Anpassung an die gestiegenen Zinsen automatisch. Hier sollte man zur Sicherheit einen Blick auf den aktuellen Zinssatz werfen.

In der Regel Fixzinsen

Da bei Guthaben in der Regel Fixzinsen vereinbart sind, muss der Wegfall von Negativzinsen explizit vereinbart werden. Folgende Argumente können Sie ins Treffen führen:

Sind Verkehrsstrafen absetzbar?

In § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) sind die steuerlich absetzbaren Werbungskosten geregelt. Als Werbungskosten werden Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen definiert.

Hieraus wäre theoretisch ableitbar, dass alle Aufwendungen, die mit der betrieblichen Tätigkeit in irgendeinem Zusammenhang stehen, abzugsfähig sein könnten.

Darunter könnte beispielsweise auch ein Organmandat für das Falschparken im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Entladung von Waren oder Ähnliches subsumiert werden.

Vor dem Abgabenänderungsgesetz 2011 ist in diesem Fall eine absetzbare Betriebsausgabe vorgelegen. In 2011 wurde allerdings die generelle Nichtabsetzbarkeit von Strafen im Gesetz verankert. Strafen und Geldbußen, die von Gericht, Verwaltungsbehörden oder der EU verhängt werden, sind gemäß § 20 EStG steuerlich nicht abzugsfähig.

Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass der Pönalcharakter der Strafe nicht unterlaufen wird. Die Sanktionen sind als Kosten der privaten Lebensführung steuerlich irrelevant.

Das Absetzverbot von Strafen und Geldbußen umfasst sowohl den Bereich der Einkommensteuer als auch der Körperschaftsteuer.

Was ist ein Wegunfall?

Der Arbeitsunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall, der während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erfolgt. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegunfalls werden in der laufenden Rechtsprechung sehr eng ausgelegt. Bei Nichtzutreffen liegt ein Freizeitunfall vor.

Damit der Versicherungsschutz bei einem Wegunfall gewährt werden soll, muss Folgendes vorliegen:

Besonderheiten im Homeoffice

Im Falle einer vereinbarten Home-office-Tätigkeit gilt die Wohnung des Versicherten als Arbeitsstätte.

Eine in der Arbeitspause zurückgelegte private Wegstrecke erhält demzufolge einen betrieblichen Charakter. Der Versicherungsschutz ist somit gege-ben, wenn in der Mittagspause eine Jause vom nächstgelegenen Supermarkt geholt wird.  

Die Beurteilung, ob ein Freizeit- oder ein Arbeitsunfall vorliegt, entscheidet darüber, welcher Versicherungsträger zuständig ist.

Was versteht man unter Purpose Economy?

Unternehmen in Purpose Economy (Verantwortungseigentum) verpflichten sich zu zwei Prinzipien:

Selbstbestimmungsprinzip:

Die Mehrheit der Stimmrechte und damit Kontrolle bleibt in den Händen von Menschen, die mit dem Unternehmen innerlich verbunden sind. Die Verantwortungseigentümerinnen und -eigentümer übernehmen die unternehmerische Verantwortung für das Handeln, die Werte und das Vermächtnis des Unternehmens. Das Vermögen des Unternehmens ist gebunden, es gibt keine automatische Vererbung und das Unternehmen wird nicht als Spekulationsgut gehandelt. Es bleibt in der „Werte-Familie“.

Asset Lock:

Gewinne werden als Mittel zur Erfüllung des Unternehmenszwecks und nicht als reiner Selbstzweck gesehen. Es gibt keine Gewinnausschüttung an Share-holder; die erwirtschafteten Gewinne werden reinvestiert, zur Deckung der Kapitalkosten verwendet oder gemeinnützig gespendet.

Geeignete Rechtsformen für diese alte und zugleich neue Idee sind derzeit in Diskussion. Es werden auch existierende Rechtsformen, wie Stiftungen oder Doppelstiftungen und gemeinnützige Modelle angewandt. Oft ist die Implementierung dieser Rechtsmäntel mit einem hohen Kosten- und Beratungsbedarf gekoppelt. Befürworter dieses Modells wünschen sich von den Regierungen einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten einer Rechtsform.

Lohnabgabenprüfung: Welche Unterlagen werden üblicherweise verlangt?

Eine Lohnabgabenprüfung (GPLB) wird entweder von der ÖGK oder dem Finanzamt durchgeführt. Die Prüferin oder der Prüfer kündigt sich zumeist telefonisch an und schickt eine Liste der bereitzustellenden Unterlagen:

Kurzarbeit:

Wenn relevant, wird diese mitgeprüft. Dann werden die Arbeitszeitaufzeichnungen lückenlos angefordert und sehr genau unter die Lupe genommen.

Informationen:

Tipp: Prüfen Sie, ob eine Selbstanzeige notwendig ist. Diese Frage wird stets zu Beginn der Prüfung gestellt.

Betriebsausflug: Was muss der Arbeitgeber wissen

Betriebsausflüge werfen immer wieder Fragen für Arbeitgeber (AG) auf: Liegt Arbeitszeit vor? Sind die Arbeitnehmer (AN) zur Teilnahme verpflichtet? Müssen nicht teilnehmende AN am Ausflugstag arbeiten? Was passiert, wenn etwas passiert? Liegt ein Sachbezug vor? Wir wollen Klarheit schaffen.

Ob der Betriebsausflug als Arbeitszeit zu werten ist, richtet sich bei fehlender Vereinbarung danach, ob die Teilnahme vom AG verbindlich angeordnet wurde (Arbeitszeit) oder vom AN frei entschieden werden kann (Freizeit).

Der AG kann dem AN Weisungen hinsichtlich der Erbringung der Arbeitsleistung erteilen. Eine verpflichtende Teilnahme setzt allerdings voraus, dass der Ausflug auf einen Arbeitstag fällt, die Arbeitszeit angerechnet wird und für die AN keine zusätzlichen Kosten oder unzumutbare Anforderungen entstehen.

Findet der Betriebsausflug an einem Arbeitstag statt, darf der AG die Erbringung der regulären Arbeitsleistung für nicht teilnehmende AN verlangen.

Wird der Ausflug mit konkretem Rahmenprogramm vom AG veranstaltet, ist im Falle eines Unfalles von einem Arbeitsunfall auszugehen.

Die Kosten der Teilnahme an der Betriebsveranstaltung sind bis zu 365 € pro Person und Jahr steuer- und beitragsfrei. Ein Vorsteuerabzug steht nicht zu.

Ich übe mein Gewerbe längere Zeit nicht aus. Was ist zu tun?

Ein längeres Nichtausüben führt zum Ruhen der Gewerbeberechtigung. Dazu muss man binnen drei Wochen die Unterbrechung bei der Wirtschaftskammer anzeigen.

Achtung: Wird die 3-wöchige Frist überschritten, kann eine Geldstrafe bis zu 1.090 € verhängt werden. Einige Berufsgruppen melden ein Ruhen direkt bei der Gewerbebörde (z.B. Immobilientreuhänder, Versicherungsvermittler, Bilanzbuchhalter).

Zumeist informiert die Wirtschaftskammer die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) über die Ruhendmeldung. Bei der SVS ist auch eine rückwirkende Ruhendmeldung bis maximal 18 Monate möglich. Beiträge werden dann zur Gänze oder teilweise erstattet, wenn keine Leistungen aus der Kranken- und/oder Pensionsversicherung bezogen wurden.

Mit dem Ruhen des Gewerbes fallen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an. Außerdem entfällt mindestens die halbe Grundumlage, wenn die Unterbrechung das gesamte Kalenderjahr betrifft.

Für Frauen im Mutterschutz gilt: Wer bereits sechs Monat in der SVS kranken-pflichtversichert war, kann die Zeit des Mutterschutzes ruhend melden und bleibt weiterhin vollversichert.

Eine Wiederaufnahme ist ebenfalls innerhalb von drei Wochen bei der Wirtschaftskammer bzw. Gewerbebehörde anzuzeigen. Auch hier erfolgt eine Weiterleitung an die SVS.

Dienstfahrräder: Was ist zu beachten?

Dienstfahrräder berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn sie zu 10 % unternehmerisch genutzt werden – das inkludiert auch eine Privat-nutzung von Mitarbeitern.

Vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen

Das Finanzministerium hat unlängst klargestellt: Kauft ein voll vorsteuerabzugsberechtigter Arbeitgeber ein E-Bike und dürfen seine Mitarbeiter dieses auch privat nutzen, so stellt dieses Zurverfügungstellen eine unternehmerische Nutzung dar. Die beim Kauf enthaltende Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden.

Der Sachbezug für den Arbeitnehmer beträgt laut Sachbezugswerteverordnung null. Fazit: keine Lohnsteuer, keine Umsatzsteuer trotz Vorsteuerabzug. Das gilt für die Nutzung als zusätzlicher Bonus, als Gehaltsumwandlung sowie für ein Poolrad, das von mehreren Mitarbeitern genutzt werden kann.

Unecht befreites Unternehmen

Kleinunternehmer, Ärzte oder andere unecht befreite Unternehmer können ihren Mitarbeiten ebenfalls ein E-Bike zur Privatnutzung zur Verfügung stellen. Für den Anteil des Sachbezugs steht ihnen sogar der Vorsteuerabzug zu. Der Sachbezug ist auch hier aufgrund der Sachbezugswerteverordnung null. Wichtig: In diesem Fall muss man aufzeichnen, zu wieviel Prozent das E-Bike für dienstliche und zu wieviel Prozent für private Zwecke der Mitarbeiter genutzt wird.

Was ist neu bei den Verrechnungspreisrichtlinien 2021?

Die Vorschriften für Verrechnungspreise innerhalb von Konzernen sollen sicherstellen, dass die Besteuerung dort stattfindet, wo die Wertschöpfung entsteht.

Zuletzt war dieses Thema in den Verrechnungspreisrichtlinien 2010 geregelt. Nun wurden diese überarbeitet, aktualisiert und die Rechtsprechung der letzten zehn Jahre integriert.

Zentrales Thema ist die Höhe der Preise innerhalb des Konzerns – halten die Preise einem Fremdvergleich stand? Um dies sicherzustellen, gibt es mehrere zugelassene Verfahren. Eine Neuerung gibt es bei der Brandbreite der verbreiteten „cost +“ Methode: Bisher wurde für Routinedienstleistungen eine Marge von 5 bis 15 % akzeptiert, in den neuen Richtlinien geht man ab 1.1.2022 von 3 bis 10 % als fremdüblicher Nettoaufschlag auf die Vollkosten aus.

Der Betriebsstättenbegriff zwischen Stammhaus und Betriebsstätte wurde enger gefasst und die Ergebnisaufteilung folgt dem Grundsatz, dass Betriebsstätten nur eingeschränkt selbständig sind. Dies kann zu Änderungen der Betriebstättengewinnzurechnung führen.

Ein besonderer Fokus ist im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen immer auf die Dokumentation zu legen. Die neuen Richtlinien sehen hier nämlich erhöhte Anforderungen vor. Dies gilt auch bei kleineren Unternehmen mit einem Konzernumsatz unter 50 Mio. €, angelehnt an das Local File.

Was ist ein Verspätungszuschlag?

Die Verhängung eines Verspätungszuschlages ist in der Bundesabgabenordnung geregelt.

Dementsprechend kann eine verspätete Einreichung einer Abgabenerklärung zu einem Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten bzw. selbstberechneten Abgabe führen (Bagatellgrenze: 50 €). Als Verspätung gilt auch die Nichtabgabe der Abgabenerklärung.

Das Festsetzen eines Verspätungszuschlages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde.

Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlages:

Eine Mahnung an den Abgabenpflichtigen, die Abgabenerklärung abzugeben, ist keine Voraussetzung für die Verhängung des Verspätungszuschlages. Entschuldbar ist die Verspätung dann, wenn das Säumnis weder vorsätzlich noch fahrlässig durch den Abgabenpflichtigen herbeigeführt wurde. Bereits leichte Fahrlässigkeit rechtfertigt die Verhängung eines Verspätungszuschlages.

Hinweis: Im Verspätungszuschlagsbescheid hat eine nachvollziehbare Begründung für das Vorliegen der Voraussetzungen zu erfolgen. Eine bloße Behauptung der verspäteten Einreichung ist unzureichend.

Kann das Klimaticket als Jobticket gewährt werden?

Mit dem Klimaticket besteht seit 26. Oktober 2021 die Möglichkeit, sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel mit einem einzigen Ticket österreichweit zu nutzen.

Seit 1. Juli 2021 gilt eine erweiterte Steuerfreiheit für das Jobticket: Arbeitgeber können damit ihren Arbeitnehmern die Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel steuerfrei ersetzen. Das Ticket muss allerdings zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Diese Neuregelung gilt auch auf für das bundesweit gültige Klimaticket.

Bildungskarenz nach Elternzeit?

Bildungskarenz ist die Freistellung des Dienstnehmers von seiner Arbeitsleistung, um Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren zu können. Die Bildungskarenz ist nur in Absprache mit dem Dienstgeber möglich und dauert zwischen zwei Monaten und einem Jahr. Das Dienstnehmer-Entgelt entfällt während der Karenzierung.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhält der Dienstnehmer vom Arbeitsmarktservice (AMS) ein Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Anspruchsberechtigt sind Dienstnehmer, die sechs Monate ununterbrochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Die Mindesthöhe des Weiterbildungsentgeltes richtet sich nach dem Kinderbetreuungsgeld-Normalsatz.

Personen, die sich in einer Mutterschafts- oder Väterkarenz befinden und im Anschluss daran eine Bildungskarenz vereinbart haben, müssen für die Erfüllung der Voraussetzung darauf achten, dass zwischen dem Bezug des Kinderbetreuungsgeld, dem Wiedereintritt der Beschäftigung und der Bildungskarenz keine Unterbrechung vorliegt. Die Bildungskarenz muss also unmittelbar an das Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs anschließen.

Tipp:

Eine geringfügige Beschäftigung während der Bildungskarenz schadet nicht für den Anspruch auf Weiterbildungsgeld.

Was ist ein Säumniszuschlag?

Im Regelfall sind Abgaben zu einem bestimmten Fälligkeitstag zu entrichten. Erfolgt die Bezahlung nicht bis zu diesem Fälligkeitstag bzw. bis zum Ablauf einer bewilligten Zahlungsfrist, wird von der Finanzbehörde ein Säumniszuschlag (SZ) vorgeschrieben.

Der erste SZ beträgt zwei Prozent des nicht zeitgerecht bezahlten Abgabenbetrages. Erfolgt die Zahlung der ausstehenden Abgabe nicht spätestens drei Monate ab Fälligkeit, wird ein zweiter SZ vorgeschrieben. Ein dritter wird verhängt, wenn die Abgabenschuld drei Monate nach Eintritt zur Verpflichtung des zweiten SZ nicht entrichtet wurde. Der zweite und dritte SZ beträgt je ein Prozent des zum maßgebenden Fälligkeitstag nicht entrichteten Abgabenbetrages.

Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 € werden die SZ nicht festgesetzt.

Ein Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des SZ ist möglich, wenn den Abgabenpflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft.

Toleranzregelung

Bei Banküberweisungen tritt die Säumnis erst ein, wenn der zu zahlende Betrag innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des Fälligkeitstages nicht auf dem Finanzamtskonto gutgeschrieben wird.

Tipp: Mittels SEPA-Lastschriftverfahren wird eine verspätete Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlungen vermieden.

Gefährdet ein Corona Verlust meine Prognoserechnung?

Grundsätzlich wird im Geschäftsleben davon ausgegangen, dass bei jeder Tätigkeit ein Gesamtgewinn (-überschuss) angestrebt wird und dafür Steuern zu bezahlen sind.

Tätigkeiten, bei denen kein Gesamtgewinn erkennbar ist, fallen unter steuerliche Liebhaberei und werden als Hobby dem Privatbereich zugeordnet. Verluste daraus können nicht mit Gewinnen und Gehältern gegenverrechnet werden – auch Zufallsgewinne sind steuerlich unbeachtlich. Damit will die Finanz verhindern, dass es zu Steuergutschriften aus verlustträchtigen Hobbies kommt. Werden Jahresgewinne erwirtschaftet, erfolgt grundsätzlich keine Liebhabereiprüfung; erst Jahresverluste lösen eine Liebhabereiprüfung aus.

Bei bestimmten Tätigkeiten, wie Pferdezucht, Reiseschriftstellerei, Malerei oder auch die Vermietung einer Eigentumswohnung nimmt die Finanz von Start weg Liebhaberei an. Um dies zu widerlegen, ist eine Prognoserechnung notwendig, die innerhalb einer üblichen Rentabilitätsdauer einen Gesamtgewinn zeigt.

Verluste durch unvorhersehbare Ereignisse, sogenannte Unwägbarkeiten, kürzen einen solchen Gesamtgewinn nicht, wenn die Gewinnerzielungsabsicht weiterhin nachvollziehbar ist.

In den Liebhaberei-Richtlinien wurde nun klargestellt, dass die COVID-19-Pandemie als Unwägbarkeit anzusehen ist. Daher handelt es sich um Glück im Unglück und zumindest ist die Einkunftsquelle nicht gefährdet.

Wie lange schreibt man Computer ab?

Computer sind in Österreich weiterhin auf drei Jahre abzuschreiben. In Deutschland gilt seit 2021 eine einjährige Nutzungsdauer.

Im Einkommensteuergesetz sind für bestimmte Wirtschaftsgüter, wie etwa Gebäude und PKW konkrete Abschreibungssätze und Nutzungsdauern festgelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800€) können im Jahr der Bezahlung sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden.

Sofern eine Nutzungsdauer in österreichischen Gesetzen nicht vorgegeben ist, gilt:

Für Baugeräte kann die Nutzungsdauer aus der Baugeräteliste abgeleitet werden. Für Energieversorgungsunternehmen gibt es spezielle Afa-Tabellen.

Die Nutzungsdauer von allen anderen Wirtschaftsgütern ist unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit bestmöglich zu schätzen. Als Hilfsmittel darf man die deutschen amtlichen Afa-Tabellen heranziehen.

Das deutsche Finanzministerium hat in einem Schreiben vom 26.2.2021 die Nutzungsdauer für Computerhardware und Software aufgrund des raschen technischen Fortschritts auf ein Jahr herabgesetzt. Die österreichische Finanz hat in den Einkommensteuer-Richtlinien klargestellt, dass die deutsche Regelung in Österreich nicht gilt. Damit ist weiterhin im Regelfall auf drei Jahre abzuschreiben. Falls die Kosten nicht mehr als 800€ ausmachen, kann sofort im Jahr der Bezahlung abgeschrieben werden.

Förderungen für E-Mobilität

Der Bund und die Fahrzeugimporteure unterstützen die Anschaffung von Elektromobilität mit einer gemeinsamen Förderaktion. Die Mittel aus der Förderaktion sind aber budgetär (46 Mio. €) und zeitlich (31. März 2022) begrenzt. Gefördert wird die Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb oder Brennstoffzellen mit 5.000 €. Die Förderhöhe von Plug-In-Hybrid-Antrieben liegt bei 2.500 €. Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine.

Für die Antragstellung ist zuerst eine Online-Registrierung notwendig, danach müssen Sie innerhalb von 24 Wochen den Antrag stellen. Innerhalb dieser Frist hat die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges zu erfolgen und sämtliche für die Antragstellung notwendigen Unterlagen müssen vorliegen. Im Fall einer Leasingfinanzierung ist außerdem eine Brutto-Depotzahlung von 2.400 € (E-Auto) bzw. 1.200 € (Hybrid) erforderlich.

Tipp: Vergewissern Sie sich, dass ab Registrierung zur Förderung die Fahrzeuganmeldung innerhalb von 24 Wochen durchgeführt werden kann und keine langen Lieferzeiten vorliegen!

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Förderstelle unter

www.umweltfoerderung.at

Was kann ich 2020 fürs Homeoffice absetzen?

Kleines ABC der Homeoffice-Kosten:

Was ist ein vorsätzliches Finanzstrafvergehen?

Im Finanzstrafverfahren gibt es verschiedene Schuldformen, die sich in der Strafhöhe auswirken. Die schlimmste aller Schuldformen ist der Vorsatz.

Ein Vorsatz liegt dann vor, wenn eine gesetzlich verbotene Handlung (z.B. Abgabenhinterziehung) gesetzt wird. Dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Darum haben auch Politiker mit der Definition des Vorsatzes ihre Probleme. Begründet wird der Vorsatz im Finanzstrafverfahren meist damit, dass ein langjähriger Unternehmer die Steuergesetze kennen müsste und sich aus der Nichtbefolgung der Vorsatz ergibt. Unterschieden wird zwischen einer mit Vorsatz begangenen Abgabenhinterziehung und einer Finanzordnungswidrigkeit (FOW).

Eine FOW liegt z.B. vor, wenn Selbstberechnungsabgaben (u.a. Umsatzsteuer) wiederholt zu spät gemeldet und entrichtet werden oder gegen die Registrierkassenbestimmungen verstoßen wird. Je nach Tatbestand beträgt die Höchststrafe bis zu 50.000 €.

Liegt aber eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vor, beträgt die Höchststrafe das Doppelte des hinterzogenen Betrages! Ein Beispiel, das zu vielen Verurteilungen führt: Wenn ein Unternehmer über mehrere Monate keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch die Umsatzsteuer nicht fristgerecht entrichtet, handelt er vorsätzlich. Würde er die Umsatzsteuer fristgerecht melden, aber trotzdem nicht zahlen, liegt überhaupt kein finanzstrafrechtlicher Tatbestand vor.

Wie versteuere ich ausländische Fonds?

Ausländische Fonds unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Dabei sind nicht nur ausgeschüttete Dividenden und Zinsen steuerpflichtig, sondern auch thesaurierte Gewinne sowie  Substanzgewinne.

Meldefonds

Diese sind zum öffentlichen Vertrieb im Inland zugelassen. Der Nachweis der Erträge wird vom Fonds an die Österreichische Kontrollbank (ÖKB) gemeldet. Besitzer eines ausländischen Depots müssen die Erträge selbst versteuern. Tipp: Die relevanten Werte sind seit Kurzem übersichtlich auf der Website der ÖKB mit der ISIN-Nummer des Fonds abrufbar:

my.oekb.at > Kapitalmarkt Services Datenangebot > Steuerdaten zu Fonds

Nichtmeldefonds (Schwarze Fonds)

Hier wird der Ertrag pauschal nach folgender Formel ermittelt: 90 % des Jahres-Wertzuwachses aber mind. 10 % des Jahres-Endwertes. Davon fallen dann 27,5 % KESt an. Somit zahlt man zumindest 2,75 % vom Fondswert an Steuern pro Jahr! Der Pauschalermittlung entgeht man nur durch eine Selbstmeldung, die sich nur bei hohen Beträgen auszahlt.

Fazit: Ein Nichtmeldefonds ist steuerlich teuer – auf einem ausländischen Depot außerdem kompliziert. Für einen Meldefonds kann man die Steuer korrekt berechnet – auf einem inländischen Depot führt die Bank die KESt gleich ab.

Sind COVID-19- Förderungen steuerfrei?

Zur Kompensation der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise gibt es eine Vielzahl von Corona-Förderungen: Zuwendungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds,  Zuschüsse aus dem Härtefallfonds,  Zuschüsse aus dem Corona-Krisenfonds und sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation.

Zuwendung für Land- und Forstwirte und Privatzimmervermieter sowie der Lockdown-Umsatzersatz sind steuerpflichtig, die anderen Corona-Förderungen sind seit 1.3.2020 steuerfrei. Allerdings muss hierbei auch das steuerlich anteilige Betriebsausgabenverbot beachtet werden. Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, dürfen nicht zur Ermittlung der Einkünfte herangezogen werden.

Dieses Abzugsverbot betrifft:

Für die Investitionsprämie wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Ausgaben und die Abschreibung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

Ab wann muss man einen Insolvenzantrag stellen?

Die Covid-19-Krise führte auch zu Anpassungen im Insolvenzrecht. Unter anderem erfolgte eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.3.2021 bei Vorliegen einer Überschuldung zwischen 1.3.2020 und 31.3.2021. Von Überschuldung spricht man, wenn die Schulden eines Unternehmens größer sind als dessen Vermögenswerte. Liegt nach Ablauf des 31.3.2021 weiterhin eine Überschuldung vor, so muss der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Dies hat ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 31.3.2021 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung zu erfolgen – je nachdem welcher Zeitraum später endet.

Bei Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit, also wenn die fällige Schuld nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt werden kann, ist der Schuldner nach wie vor verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Weitere Änderungen betreffen:

Darf die Generalversam­mlung online sein?

Gesetzlich wurde im April 2020 festgelegt, dass Versammlungen jeder Art von Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Vereinen oder Genossenschaften auch virtuell abgehalten werden können. Dazu gehören insbesondere Aufsichtsratssitzungen sowie General – und Hauptversammlungen.

Hierzu muss die Teilnahmemöglichkeit an der Sitzung von jedem Ort aus mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit möglich sein. Die meisten gängigen Video-Konferenzsysteme ermöglichen dies. Wenn die Mitwirkung eines Notars bei einer Versammlung notwendig ist, braucht auch dieser nur via Internet zugeschaltet zu sein.

Falls einzelne, höchstens jedoch die Hälfte der Teilnehmer an der Video-Konferenz nicht teilnehmen können oder wollen, genügt es, wenn diese Personen bloß akustisch mit der Versammlung verbunden sind – etwa nur via Telefon.

Einberufungen haben aber weiterhin auf dem herkömmlichen Weg, in der Regel also schriftlich, zu erfolgen.

Die Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften, Vereinen und Genossenschaften wurden von fünf auf maximal neun Monate verlängert. Die Achtmonatsfrist für die Abhaltung ordentlicher Haupt- oder Generalversammlungen wurde auf 12 Monate verlängert. Die Verlängerung ist allerdings mit 31. Dezember 2020 befristet.

Was ist bei der Kündigung eines über 50-jährigen Dienstnehmers zu beachten?

Eine sozial ungerechtfertigte Kündigung kann nur dann angefochten werden, wenn der gekündigte Arbeitnehmer bereits sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist. Eine gesetzliche Altersgrenze für Kündigungsanfechtungen gibt es nicht. Bei der Kündigung von älteren Arbeitnehmern sind eine lange und ununterbrochene Beschäftigungszeit im Betrieb, sowie die wegen des höheren Lebensalters zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu berücksichtigen. Wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatte, sind diese Umstände nicht zu berücksichtigen.

Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. Es sei denn, der Betriebsinhaber erbringt den Nachweis, dass entweder

Sofern die betrieblichen Interessen die wesentlichen Interessen des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes überwiegen, bleibt die Arbeitgeberkündigung rechtswirksam, obwohl beim Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Sozialwidrigkeit grundsätzlich vorliegen.

Werden Corona-Förderungen überprüft?

Hier lautet die Antwort ganz klar: Ja!

Um Missbrauch bei Corona-Förderungen zu vermeiden, überprüft die Finanz, ob alle Förderkriterien eingehalten wurden. Zu Unrecht in Anspruch genommene Förderungen sind zurückzuzahlen – außerdem drohen Strafen.

Für die Überprüfung ist die Finanz zuständig, auch wenn der Antrag z.B. über das AMS oder die AWS gestellt wurde. Bei Kurzarbeit prüft auch die Finanzpolizei. Diese leitet dann z.B. Arbeitszeiten oder Urlaubsverbrauch an das AMS weiter.

Da die Finanz für die Prüfung zuständig ist, gelten die normalen Regeln der Bundesabgabenordnung. Das bedeutet, dass Personen – auch Dritte – Auskunft geben müssen und dass der Prüfer Bücher und Aufzeichnungen vom Unternehmen oder von Dritten einsehen kann. Die Finanz darf auch das Unternehmen betreten. Weiters muss die Behörde die Prüfung anmelden. Als Steuerberater dürfen wir Ihre Interessen vor dem Prüfungsorgan vertreten.

Weiters gelten die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes und des Strafgesetzbuches. Je nach Schwere des Delikts drohen Geldstrafen bis zum Doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu zehn Jahre Haft bei schwerem Betrug. Die Bestrafung kann bei tätiger Reue durch eine rechtzeitige Selbstanzeige verhindert werden.

GPS-Überwachung im Dienstfahrzeug

Verwendet ein Arbeitgeber ein von ihm in das Dienstfahrzeug eingebautes GPS-Ortungssystem ohne Betriebsvereinbarung oder Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers, kann dies einen Schadenersatzanspruch des betroffenen Arbeitnehmers zur Folge haben.

Grundlage für diese Aussage bildet ein aktuelles OGH Urteil: Einem Außendienstmitarbeiter wurde im Dienstwagen ohne dessen Kenntnis oder Zustimmung ein GPS-Ortungssystem eingebaut. Der Dienstwagen durfte vom Dienstnehmer auch privat genutzt werden.

Das System konnte die GPS-Daten rund um die Uhr übertragen, den Batteriepegel überwachen und erkennen, wann die Zündung eingeschaltet wird. Die Daten konnten vom Geschäftsführer, Vertriebsleiter, Produktionsleiter und Innendienstleiter jederzeit online eingesehen werden.

Die Verwendung des GPS-Ortungssystems im Dienstfahrzeug während der Arbeits- und Freizeit stellt einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich des jeweiligen Arbeitnehmers dar.

Für die Zulässigkeit dieser Kontrollmaßnahme wäre daher eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Zustimmung des Arbeitnehmers notwendig gewesen. Dem Arbeitnehmer gebührte ein immaterieller Schadenersatz.

Wann muss ein Insolvenz­antrag gestellt werden?

Ist eine Gesellschaft materiell insolvent, also zahlungsunfähig oder insolvenzrechtlich überschuldet, muss die Geschäftsleitung unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen.

Für aussichtsreiche Sanierungsbemühungen gewährt das Gesetz zuvor allerdings eine Frist von 60 Tagen. Die Frist wird auf 120 Tage verlängert, wenn die materielle Insolvenz auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Zahlungsunfähigkeit etwa durch Covid-19-Pandemie-bedingte Umsatzeinbrüche, Forderungsausfälle, Einrichtungen von Tele-Arbeitsplätzen oder teure Ressourcenbeschaffung ausgelöst wurde.

Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig,

wenn sie nachhaltig nicht mehr in der

Lage ist, mehr als 5 % der fälligen Verbindlichkeiten zu zahlen.

Liegt eine bloße Zahlungsstockung vor, ist noch kein Insolvenzeröffnungsgrund verwirklicht. Hier wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Mittel innerhalb weniger Monate mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederbeschafft werden können.

Hintergrund der Fristverlängerung ist, dass viele Unternehmer zwar unmittelbar durch die derzeitige Krisensituation in massive Liquiditätsschwierigkeiten geraten, aber aufgrund zu erwartender Entschädigungszahlungen ihren Zahlungspflichten bald wieder nachkommen können.

Kann man die Kurzarbeit nochmals verlängern?

Für besonders hart von der Krise betroffene Betriebe kann die Kurzarbeit ab 1. Oktober 2020 um bis zu weitere sechs Monate, also vorerst bis höchstens 31. März 2021, verlängert werden.

Für Unternehmen, bei denen Kurzarbeit am 1. März begonnen hat und diese daher wegen der Maximaldauer von sechs Monaten schon am 31. August endet, gibt es die Möglichkeit, die Kurzarbeit auch für den September (zu den alten Bedingungen) zu vereinbaren.

Was ist neu?

Alle übrigen Bestimmungen (insb. Nettobezug 80 bis 90 % des bisherigen Nettobezugs, Ersatz sämtlicher Kosten je Ausfallstunde, Behaltefrist nach Ende der Kurzarbeit ein Monat) bleiben unverändert aufrecht.

GPS Überwachung

Eine systematische Überwachung von PKW und LKW stellt immer einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Ob dieser Eingriff zulässig ist hängt davon ab, ob der Überwachungsmaßnahme ein ausreichendes, berechtigtes Interesse zugrunde liegt.

Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur zu jenen Zwecken verarbeitet werden, für die diese erhoben wurden. Bei Missachtung der DSGVO drohen Strafen bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des letzten weltweiten Jahresumsatzes.

Grundsätzlich ist zwischen der GPS-Überwachung von LKW und PKW zu unterscheiden. Eine Überwachung der LKW außerhalb der Arbeitszeit zum Zwecke der Verhinderung von Schwarzarbeit kann als zulässiger Zweck angesehen werden. LKW werden im Regelfall nur für den Weg von und zur Arbeit privat verwendet, die Überwachung stellt keinen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. Ein massiver Eingriff wäre eine GPS-Überwachung von PKW zur Aufzeichnung von Fahrten, um etwa die Rentabilität einer Anschaffung von Elektrofahrzeugen zu erheben.

Das Überwachen durch GPS-Tracking muss in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Die Maßnahmen bedürfen der Einwilligung des Betriebsrats.

Was ist bei der ZM zu beachten und was ist neu seit 1.1.2020?

Fehlt die UID-Nummer des Empfängers oder wurde die Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht eingereicht, ist eine innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerpflichtig.

Achtung: Die Frist für die Abgabe der ZM endet am letzten Tag des Folgemonats, und nicht wie bei der UVA am 15. des zweitfolgenden Monats!

Wird die UID-Nummer nachträglich mitgeteilt, kann die Rechnung berichtigt werden. Jedoch muss nachgewiesen werden, dass der Erwerber zum Zeitpunkt der Lieferung sowie aktuell Unternehmer ist. Auch eine ZM kann erfolgreich nachgeholt oder korrigiert werden, sofern für die Säumnis eine zufriedenstellende Begründung vorliegt. Solange es keinen begründeten Verdacht auf Finanzvergehen gibt, wird (hoffentlich) auch eine verspätete Abgabe einer ZM keine negativen Folgen haben.

Konsignationslager im EU-Ausland

Die Verbringung in das Konsignationslager ist ebenso wie eine Retourlieferung in der ZM zu melden. Die UID-Nummer des geplanten Erwerbers ist anzugeben, jedoch keine Bemessungsgrundlage einzutragen. Erfolgt innerhalb von 12 Monaten eine Lieferung aus dem Konsignationslager an den geplanten Erwerber ist dies als innergemeinschaftliche Lieferung in der ZM zu melden. Ohne Lieferung liegt nach Ablauf von 12 Monaten eine Lieferung mit ausländischer Umsatzsteuer vor.

Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben in Corona Zeiten

Grundsätzlich muss der Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Ausnahmsweise kann eine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber erfolgen, wenn

Die Anordnung darf den gesamten Alturlaub und zwei Wochen des aktuellen Urlaubsanspruchs, insgesamt aber maximal acht Wochen an Urlaub und Zeitausgleich umfassen.

Besonderheiten bei Kurzarbeit

Schließt ein Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung (bzw. eine Einzelvereinbarung) über Kurzarbeit zur Überbrückung der Corona-Krise ab, so kann er sich um den Verbrauch von Urlaub beziehungsweise Zeitguthaben vom Kurzarbeiter bemühen. Das Entgelt für Urlaubszeit ist so hoch wie vor Beginn der Kurzarbeit.

Achtung: Für Arbeitsleistungen, die infolge von Urlaub und Zeitausgleich entfallen, gibt es keine Kurzarbeitsbeihilfe! Die Zeit des Urlaubs oder Zeitausgleichs ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes während der Kurzarbeit mit 100 % zu berücksichtigen.

Kann man per WhatsApp, SMS oder Mail kündigen?

Die Kündigung eines Mitarbeiters kann mündlich, schriftlich oder auch schlüssig erfolgen. Manche Kollektivverträge sehen allerdings vor, dass Kündigungen nur schriftlich vorgenommen werden können.

Schriftformgebot bedeutet, dass die schriftliche Kündigung vom Dienstgeber unterschrieben werden muss und ist nur rechtswirksam, wenn sie dem Mitarbeiter auch tatsächlich zugegangen ist.

Ein über Whats-App übermitteltes Foto der schriftlichen Kündigung erfüllt nicht das Schriftformgebot, weil sich der Empfänger nicht ohne weiteres einen Ausdruck in Form eines physischen Schriftstücks herstellen kann. Auch die Kündigung per SMS entspricht nicht dem Schriftformgebot und ist daher auch nicht rechtswirksam.

Ebenfalls nicht rechtswirksam ist die Kündigung mittels E-Mail ohne digitale Signatur. Auch hier ist das Schriftformgebot nicht gegeben, da die Unterschrift fehlt. Nur digital signierte E-Mails sind rechtswirksam.

Wenn die Erklärung „empfangsbedürftig“ ist, ist sie nur dann wirksam, wenn sie wirklich zugegangen ist. Daher ist selbst die Versendung an die persönliche Mailanschrift samt Lesebestätigung kein völlig sicherer Nachweis dafür, dass die Kündigung den Mitarbeiter tatsächlich persönlich erreicht hat.

Wo finde ich aktuelle Doppelbesteuerungsankommen?

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Verträge zwischen zwei Staaten, die im Falle eines Besteuerungskonfliktes einem Staat ein Besteuerungsrecht zuweisen.

Wer ein gültiges DBA sucht, sollte wissen, dass einige DBA durch das sogenannte „Multilaterale Instrument – MLI” überlagert werden. Das bedeutet, dass bei einigen Passagen nicht mehr das abgeschlossene DBA gilt, sondern durch die Bestimmungen des MLI – sofern beide betroffenen Staaten die selben Passagen ratifiziert haben – überdeckt werden. Damit genügt nicht mehr der Blick ins aktuelle DBA, sondern man muss auch wissen, welche Länder welche MLI-Artikel übernommen haben. Derzeit haben ratifiziert: Finnland, Frankreich, Israel, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien.

Liste der Doppelbesteuerungs-abkommen:

www.bmf.gv.at > Themen > Steuern > Internationales Steuerrecht

> Österreichische Doppelbesteuerungsabkommen

> Liste der österreichischen DBA

> Land auswählen und MLI_Text anklicken

> Download Anlagen: DBA synthesised deutsch

Achtung: Die durch MLI geänderte Stelle steht jeweils unter der nicht mehr gültigen Original DBA-Stelle.

Soll ich mein Einzelunternehmen ins Firmenbuch eintragen?

Als nicht bilanzierungspflichtiger Einzelunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen zu lassen.

Diese freiwillige Eintragung bietet im Wesentlichen folgende Vorteile:

Während der nicht protokollierte Unternehmer zur Bezeichnung der Betriebsstätte seinen Familiennamen zusammen mit einem ausgeschriebenen Vornamen angeben muss, kann bei Firmenbucheintragung für den Firmennamen jede Bezeichnung gewählt werden, solange diese nicht für die Geschäftstätigkeit irreführend ist. Der Firmenwortlaut muss allerdings um den Zusatz „eingetragene Unternehmerin“/“eingetragener Unternehmer“ oder „e.U.“  erweitert werden.

Der ins Firmenbuch eingetragene Firmenname kann von keinem anderen Unternehmen verwendet werden.

Durch eine Eintragung wird die Transparenz des Unternehmens erhöht. Das kann eventuell für geschäftliche Auslandsbeziehungen oder auch Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erforderlich sein.

Für die Beantragung der Firmenbucheintragung ist unter anderem eine beglaubigte Unterschrift des Einzelunternehmers notwendig.

Die Kosten der Eintragung liegen derzeit abhängig von einer etwaig in Anspruch genommenen Gründungsförderung zwischen 50 € und 150 €.

Ich möchte ein Büro vermieten. Kann ich die Vorsteuer abziehen?

Nur wenn die Absicht klar erkennbar ist, dass umsatzsteuerpflichtig vermietet wird, lässt der Fiskus den Vorsteuerabzug auch schon vor Beginn der Vermietung zu.

Nicht zwingend muss es schon schriftliche Mietverträge darüber geben. Es muss aber die Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden steuerpflichtigen Vermietung mit größerer Sicherheit anzunehmen sein als eine steuerfreie Vermietung oder das Unterbleiben einer Vermietung.

Die Absicht der steuerpflichtigen Vermietung ist beispielhaft wie folgt zu dokumentieren:

Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, wenn der Mieter selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z.B. Kleinunternehmer, Arzt, Verein).

Sofern zunächst eine steuerpflichtige Vermietung noch unsicher ist und deshalb noch kein Vorsteuerabzug möglich war, kann dieser ab dem Jahr, in welchem die Option zur Umsatzsteuer sehr wahrscheinlich wird, zur Gänze nachgeholt werden.

Was gilt als Bestechung?

Die Antikorruptionsbestimmungen sind im Strafgesetzbuch genau geregelt.

Öffentlicher Sektor

Strafbar ist das Fordern, Annehmen oder Sich-versprechen-Lassen von ungebührlichen Vorteilen durch den Amtsträger für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts. Keine ungebührlichen Vorteile sind etwa orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten bis 100€.

Amtsträger sind alle Personen,

die Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz wahrnehmen z.B. Beamte

die hoheitlich tätig werden z.B. Kfz- Techniker bei der Ausstellung der §57a-Plakette

die in Unternehmen tätig sind, die unter beherrschendem Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen bzw. der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen z.B. ASFiNAG

Privater Sektor

Strafbar ist das Fordern, Annehmen oder Sich-versprechen-Lassen von ungebührlichen Vorteilen durch Bedienstete oder Beauftragte eines Unternehmens für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung für sich oder einen Dritten. Zwischen dem Vorteil und dem betreffenden Geschäft muss ein Motivationszusammenhang bestehen. Hier gibt es grundsätzlich keine Ausnahmen oder Geringfügigkeitsgrenzen.

Empfehlung: Schaffen Sie Bewusstsein bei Ihren Mitarbeitern!

Data Breach – Was tun?

Data breach (engl. für Datendiebstahl, Datenmissbrauch) liegt vor, sobald Unbefugten der Zugriff auf personenbezogene Daten möglich wird.

Dies kann ua bei einem Hackerangriff oder dem Verlust des Firmenhandys schnell zur Realität werden. Den Betroffenen kann daraus ein physischer, materieller oder immaterieller Schaden (z.B. finanzieller Verlust, Rufschädigung) entstehen.

Was ist in einem solchen Fall zu tun? Bei Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen sind unverzüglich (innerhalb von 72 Stunden)

an die zuständige Aufsichtsbehörde und an die Betroffenen zu melden. Die Benachrichtigung an die Betroffenen kann ua entfallen, wenn vorher getroffene Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Verschlüsselung) den Zugriff auf personenbezogene Daten unmöglich machen.

Hinweis: Ein Muster für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 DSGVO finden Sie unter
www.dsb.gv.at/dokumente

Kann ich für ein Fahrrad Vorsteuer abziehen?

Wenn Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer ein Fahrrad ohne E-Motor für betriebliche Fahrten kaufen, können Sie den Vorsteuerabzug geltend machen.

Dies deshalb, weil beim Fahrrad ausschließlich Muskelkraft für die Fortbewegung verwendet wird und dieses daher nicht als Kraftfahrzeug bzw. Kraftrad gilt. Dazu muss das Fahrrad zu mind. 10% unternehmerisch genutzt werden. Für den privaten Anteil ist aktuell noch ein Eigenverbrauch anzusetzen.

Anders verhält es sich bei E-Bikes, da diese als Krafträder gelten und grundsätzlich wie ein PKW oder Kombi vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind. Der Gesetzgeber hatte zwar ab 2016 ein Einsehen mit den E-Autos (PKW und Kombis) und nahm diese umweltschonende Gruppe vom Vorsteuerabzugsverbot explizit aus. Für E-Bikes gibt es jedoch weiterhin keinen Vorsteuerabzug. Mit der geplanten Steuerreform soll diese Gesetzeslücke nun ab 2020 geschlossen werden.

Die Kosten für das Fahrrad sind als Betriebsausgabe absetzbar, für die gefahrenen Privatkilometer ist ein Privatanteil zu versteuern. Wenn Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike auch privat nutzen, fällt aktuell kein Sachbezug an.

Kann ich “Essen auf Rädern” absetzen?

Um die Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ steuerlich absetzen zu können, muss es sich um eine behinderungsbedingte laufende Verpflegung von fremd hergestellten und nach Hause zugestellten Hauptmahlzeiten handeln. Außerdem spielen für die letztendliche Beurteilung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine maßgebliche Rolle.

Ausgaben für Verpflegung sind typische Kosten der Lebensführung und steuerlich nicht relevant. Um Privataufwendungen steuerlich absetzen zu können, müssen diese zwangsläufig und außergewöhnlich sein.

Wird „Essen auf Rädern“ aufgrund der eigenen Behinderung in Anspruch genommen, sind die Kosten für das Essen selbst nicht abzugsfähig. Die zusätzlichen Kosten für Lieferung etc. können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Außergewöhnlich ist eine Belastung, wenn die Aufwendungen höher sind als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Bei gehobenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen können somit unter Umständen Verpflegungskosten für „Essen auf Rädern“ nicht mehr als außergewöhnlich beurteilt werden. Zwangsläufigkeit ist gegeben, wenn man sich der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

Darf die Korrespondenz mit dem Steuerberater beschlagnahmt werden?

Strafverfahren beginnen mit Ermittlungsverfahren, die dazu dienen, den Sachverhalt und einen Tatverdacht soweit zu klären, dass die Staatsanwaltschaft entscheiden kann, ob die Sache angeklagt oder eingestellt wird.

Für diese Zwecke wird nach Grundlage der Strafprozessordnung (StPO) dafür relevantes Material gesammelt. Steuerberater zählen zum Kreis der Berufsgeheimnisträger und haben daher das Recht, über alles, was ihnen in ihrer beruflichen Eigenschaft bekannt geworden ist, die Aussage zu verweigern.

Dieses Aussageverweigerungsrecht darf nicht umgangen werden, insbesondere nicht durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder Datenträgern. Im Zuge der StPO-Reform wurde das Umgehungsverbot erweitert: Es gilt auch für Unterlagen und Informationen, die sich in der Verfügungsmacht des Beschuldigten befinden und zum Zweck der Beratung durch einen Geheimnisträger erstellt worden sind. Fraglich ist, wie weit dieser Geheimnisschutz tatsächlich gehen wird.

Empfehlung:

Erheben Sie Widerspruch gegen die Sicherstellung noch bevor die Hausdurchsuchung beendet worden ist.Dann entscheidet ein nicht mit dem Akt befasster Richter, welche Unterlagen zum Ermittlungsakt genommen werden dürfen.

Was ist eine Kontrollmitteilung und was bedeutet sie für mich?

Kontrollmitteilungen können unter anderem im Rahmen einer Betriebsprüfung erstellt werden. Hierbei tauschen die Finanzbehörden interne Informationen über Steuerpflichtige aus, insbesondere um Ausgaben samt der zugehörigen Belege zu überprüfen.

Wird beispielsweise festgestellt, dass ein Unternehmen unterschiedliche Dienstleister mit ähnlichen Leistungen beauftragt hat, kann eine Überprüfung der Leistungen angeordnet werden.

In der dazu nötigen Kontrollmitteilung dokumentiert der Betriebsprüfer die Beträge aus den Rechnungen der Dienstleister und schickt die Kontrollmitteilung an die entsprechenden Finanzämter am Betriebssitz der Rechnungsaussteller. Die für diese Dienstleister zuständigen Finanzämter überprüfen dann die betroffenen Abrechnungen. Die Rückmeldung an den Betriebsprüfer des Unternehmens gibt dann Auskunft darüber, ob die angegebenen Dienstleisterrechnungen, die das Unternehmen als Betriebsausgaben geltend gemacht hat, tatsächlich von jenen auch gestellt und ausbezahlt wurden.

Für eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt ist kein besonderer Anlass notwendig. Der Steuerpflichtige hat keinerlei Anspruch darauf, dass die Namen des betroffenen Geschäftspartners genannt werden und den Inhalt der Kontrollmitteilung zu erfahren.

Ich verkaufe auf “Willhaben”. Muss ich Steuern zahlen?

Verkäufe aus dem Privatvermögen bleiben grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt auch für Unternehmer, die Privatvermögen verkaufen. Wer allerdings über einen längeren Zeitraum mit Gewinnabsicht Produkte verkauft, wird steuerpflichtig.

Wer neben den Umsätzen aus Internetverkäufen auch noch andere Einkünfte (z.B. aus einem Angestelltenverhältnis) hat, darf pro Jahr maximal einen Gewinn von 730 € steuerfrei erwirtschaften. Wer keine anderen Einkünfte hat, kann aus Privatverkäufen einen Gewinn bis zu maximal 11.000 € einkommensteuerfrei verdienen.

Die Betriebsausgaben können Sie zur Gewinnminderung absetzen. Zu den Betriebsausgaben zählen beispielsweise Kosten für den Wareneinkauf, Reisekosten, Abschreibungen für Computer, Strom oder auch für die Bewerbung in den unterschiedlichen Verkaufsforen wie „eBay“ oder „Willhaben“.

Bis zu einem Nettoumsatz von 30.000 € pro Jahr ist man als Kleinunternehmer grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Wir empfehlen, im Falle von Internetverkäufen sämtliche Belege und eventuelle Korrespondenzen aufzubewahren. Sollte es zu einer Steuerprüfung kommen, kann das Finanzamt bei Fehlen etwaiger Belege die Steuerbemessungsgrundlage schätzen – das kann teuer werden!

Wie lange darf man Bewerberdaten aufheben?

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen Daten nur solange gespeichert werden, als dies erforderlich ist. Einem potentiellen Arbeitgeber ist es grundsätzlich gestattet, die personenbezogenen Daten in Form der Bewerbungsunterlagen jedenfalls bis zu sieben Monate nach der Ablehnung zu speichern.

Die Speicherung der Daten über diesen Zeitraum wird von der Datenschutzbehörde als zulässig erachtet. Grundlage für diese Entscheidung ist die Frist von sechs Monaten ab Ablehnung der Bewerbung zur Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen wegen einer Diskriminierung bei der Bewerbung zuzüglich eines Monats für den potentiellen Klagsweg.

Sollte geplant sein, die Bewerbung für längere Zeit evident zu halten, muss im Einzelfall das berechtigte Interesse des Unternehmens begründet werden und eine Einwilligung der Bewerberin oder des Bewerbers eingeholt werden.

Im Falle von Initiativbewerbungen kann das Unternehmen die längere Aufbewahrungsfrist damit argumentieren, dass sich die Bewerbung nicht auf einen konkreten Posten bezieht. Der Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers zur Aufbewahrung und Evidenzhaltung der Unterlagen kann hieraus schlüssig abgeleitet werden, oder aber die- oder derjenige bringt seinen Wunsch danach explizit, am besten schriftlich, zum Ausdruck.

Mein Mitarbeiter geht zum Arzt. Ist das Arbeitszeit?

Arztbesuche während der Arbeitszeit sind grundsätzlich gesetzlich bzw. kollektivvertraglich geregelt. Der Kollektivvertrag darf den Arbeitnehmer aber nur besser stellen. Das gilt seit Juli 2018 auch für Arbeiter und Lehrlinge.

Für einen Arztbesuch, der als Arbeitszeit gilt, kann es unterschiedliche Gründe geben:

Arztbesuche – sofern nicht im Krankenstand – müssen nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden. Innerhalb der Arbeitszeit ist ein Arztbesuch z.B. bei akuten Schmerzen oder bei eingeschränkten Öffnungszeiten des Arztes zulässig. Auch eine Blutabnahme kann zumeist nur morgens erfolgen und erfolgt dann ggf. in der Arbeitszeit. Der Dienstnehmer hat außerdem freie Arztwahl. Das bedeutet, dass man aufgrund von ungünstigen Ordinationszeiten nicht zu einem anderen Arzt wechseln muss.

Für Arztbesuche bei Gleitzeit- oder Teilzeitarbeit werden grundsätzlich die gleichen Regeln angewandt. Sie gelten, wenn man Arztbesuche während der festgelegten fiktiven Normalarbeitszeit nachweisen kann – es muss aber einen triftigen Grund dafür geben.

Notwendige Wegzeiten zwischen Betrieb und Arzt zählen zur Dienstzeit, sofern die Zeiten in die Normalarbeitszeit fallen. Wegzeiten zwischen Wohnung und Arzt können in bestimmten Ausnahmefällen zur Dienstzeit zählen.

Was bringt die Genehmigungsfreistellungsverordnung?

Die neue Genehmigungsfreistellungsverordnung für Betriebsanlagen (BA) gilt seit 7.7.2018. Dadurch werden einige ungefährliche Kleinanlagen von der gewerberechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen.

Diese Betriebe benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine eigene Betriebsanlagengenehmigung:

Die Verordnung gilt nicht für

Muss mann Gleitzeitvereinbarungen neu abschließen?

Bei Gleitzeit kann der Arbeitnehmer im Rahmen der abgeschlossenen Gleitzeitvereinbarung Beginn und Ende seiner Arbeitszeit bestimmen. Dabei kann der Mitarbeiter die Normalarbeitszeit flexibel verteilen, diese darf seit 1. September 2018 bis zu 12 Stunden pro Tag dauern.

Für Gleitzeitvereinbarungen, die vor dem 1. September 2018 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin eine Normalarbeitszeit von höchstens 10 Stunden pro Tag. Es erfolgt keine automatische Erhöhung auf 12 Stunden.

Eine Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche kann aber in einer neuen Gleitzeitvereinbarung festgelegt werden,

Dazu bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrats, wenn ein solcher gewählt ist. Gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat, kann die Gleitzeit mit dem Mitarbeiter vereinbart und daher nur mit seiner schriftlichen Zustimmung abgeändert werden.

Werden Überstunden geleistet, müssen diese gesondert behandelt werden und dürfen nicht mit dem Gleitzeitguthaben verwechselt werden.

Wie ermittelt man den Auto-Neuwert für den Sachbezug?

Wer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch privat nutzen darf, muss einen Sachbezug versteuern. Dies auch, wenn das Fahrzeug gebraucht angeschafft wurde. Die Sachbezugswerteverordnung bestimmt, dass man den Sachbezug vom Neupreis berechnen muss.

Die Höhe des Sachbezugs berechnet sich von den tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Nova) mit 2 %, maximal 960 € monatlich. Bei einem CO2-Emissionswert von nicht mehr als 124 g pro Kilometer (Wert 2018) beträgt der Sachbezug 1,5 %, max. 720 €.

Bei einem Gebrauchtfahrzeug ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2 Emissionswert-Grenze zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Den Preis für Sonderausstattungen darf man weglassen.

Alternativ kann man die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) zum Zeitpunkt des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeugs ansetzen.

Tipp: Prüfer verwenden einen Link zu einer Eurotax-Bewertung

www.rechtsfreund.at/eurotax.htm

Die dort angegebenen Neuwerte sind mit Sicherheit sehr hoch! Lassen Sie sich bei gebrauchten Fahrzeugen den damaligen Neuwert vom Händler bestätigen oder erbitten Sie eine Rechnungskopie des Neuwagenkaufs.

Darf man Banknoten für Werbezwecke abdrucken?

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das Urheberrecht auf Banknoten. Wer sich an die EZB-Vorschriften hält, darf Euro-Banknoten reproduzieren, wenn es zu keiner Verwechslung mit echten Euro-Banknoten kommen kann.

Wenn Sie z.B. ein Gewinnspiel bewerben und Euro-Banknoten abbilden, müssen Sie folgende Regeln einhalten:

Nachzulesen im Artikel 2 des EZB-Beschlusses L 118/37 aus 19.4.2013